Drohnen: Was man alles über das „unbemannte Luftfahrzeug“ wissen sollte

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Drohnen: Was man alles über das „unbemannte Luftfahrzeug“ wissen sollte
Foto: VVO/APA-Fotoservice/Hautzinger
21 Mai 20:00 2017 von OTS Print This Article

Wien (OTS) - Ob als Spielzeug für Technikfreaks oder innovatives Forschungsinstrument – die Zahl der Drohnen steigt stetig. Welche Rechte und Pflichten mit dem Kauf einer Drohne verbunden sind, wissen viele Österreicher jedoch nicht. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentierten der österreichische Versicherungsverband VVO, das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) und Austro Control Erhebungsergebnisse zum Wissensstand der Österreicher in Bezug auf Drohnen und erklärten, was erlaubt ist und was nicht.

Die Zahl der Drohnen steigt. Längst haben sich die kleinen, unbemannten Flugobjekte in Elektromärkten ihren eigenen Ausstellungsbereich erkämpft. Und das wohl zurecht: Laut einer aktuellen KFV-Erhebung würde jeder dritte Österreicher gerne eine Drohne nutzen. „Der wohl häufigste Grund, um sich eine Drohne zu kaufen, ist der Spaß-Faktor. Doch auch wenn die Steuerung einer Drohne viel Freude macht, sollte die Sicherheit nicht zu kurz kommen“, so Hartwig Löger, Vorstandsvorsitzender von UNIQA Österreich und Vizepräsident des österreichischen Versicherungsverbandes VVO. „Auch wenn aktuelle Entwicklung zeigen, dass es weder in Österreich, noch in anderen Ländern, viele Schadensfälle gibt, rate ich zu einer Risikoabsicherung über eine Versicherung.“

Wissensdefizite rund um rechtliche Vorschriften und Sicherheit

Eine aktuelle Erhebung des KFV zeigt, dass österreichische Drohnen-Fans häufig nur unzureichend über die hierzulande geltenden Bestimmungen Bescheid wissen. 58 Prozent der Befragten geben an, zumindest ungefähr über die rechtlichen Vorschriften bzgl. der Nutzung von Drohnen informiert zu sein. Zugleich geben aber 4 von 10 Personen ganz offen zu, gar nichts über die rechtlichen Aspekte der Drohnennutzung zu wissen. „Die Ergebnisse unserer Erhebung zeigen deutlich, dass hinsichtlich der Frage, was rund um die Nutzung von Drohnen erlaubt ist, noch großer Aufklärungs- und Informationsbedarf besteht“, betont Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV. „Jeder zehnte Drohnen-Besitzer weiß nicht, ob seine eigene Drohne genehmigungspflichtig ist.“ Eigenen Angaben zufolge lernen die österreichischen Drohnen-Fans die Handhabung vor allem vom sozialen Umfeld und aus dem Internet.

Österreichisches Regulativ als Vorbild für Europa

Die Nutzung von Drohnen wirft viele Fragen auf. Wo darf ich meine Drohne fliegen lassen? Wann wird eine Genehmigung benötigt? In Österreich gilt seit 2014 das novellierte Luftfahrtgesetz, das erstmalig den Einsatz von Drohnen ermöglicht. Es werden allerdings genaue Kriterien und Standards definiert, die sicherstellen sollen, dass diese Luftfahrzeuge sicher unterwegs sind und niemanden gefährden. Austro Control hat dazu Durchführungsbestimmungen erlassen, die bei der Bewilligung in erster Linie auf das Gefährdungspotential abstellen. Unterschieden werden Einsatzgebiete (unbebaut, unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt) und Gewichtsklassen (bis 5 kg, 5 bis 25 kg und 25 bis einschließlich 150 kg). Daraus ergeben sich unterschiedliche Kategorien und in weiterer Folge die Strenge der Auflagen. „Mit diesem Regulativ hat Österreich in Europa eine Vorreiter-Rolle übernommen“, erklärt Dr. Heinz Sommerbauer, CEO von Austro Control. „Dabei gilt: Die Höhe des Risikos definiert die Auflagen. Das ist ein Ansatz, den wir entwickelt haben und der jetzt von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), die an einem gesamteuropäischen Regelwerk arbeitet, übernommen wird.“

Seit Inkrafttreten des novellierten Luftfahrtgesetzes gab es insgesamt rund 3.000 Anträge, davon wurden rund 2.400 bewilligt. 2016 gab es 1.195 Bewilligungen (2015: 410; 2014: 150)

Tipps zum sicheren und korrekten Umgang mit Drohnen:

  • Bis 250 Gramm gelten Drohnen als Spielzeug und dürfen auf eine Maximalhöhe von 30 Metern aufsteigen.
  • Ab 250 Gramm ist eine Bewilligung von Austro Control sowie eine Haftpflichtversicherung für die Drohne erforderlich. Derlei Drohnen unterliegen dem Luftfahrtgesetz, die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt.
  • Orte in Flughafennähe, Militäreinrichtungen und dicht bebaute Gebiete zählen für Drohnen zu den absoluten Sperrzonen. Auch bei Privatgründen gelten außerdem Einschränkungen: Diese dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers beflogen werden.
  • Ohne Bewilligung mit einer Drohne in Österreich zu fliegen, stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Das Strafausmaß beträgt bis zu € 22.000.

Quelle: OTS



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