Doppelstaatsbürgerschaften: Vorprüfung in Wien abgeschlossen – Potentielle Verdachtsfälle deutlich reduziert

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Symbolbild: Wien
14 Jul 08:00 2017 von Redaktion Wien Print This Article

Czernohorszky: „Jeder Verdacht wird streng und sorgfältig geprüft“

Seit 11. Mai 2017 sind der für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten zuständigen MA 35 drei Listen unterschiedlichen Umfangs mit insgesamt ca. 100.000 Personendatensätzen übermittelt worden. Die verschiedenen Listen unbekannter Herkunft wurden vom Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), der FPÖ bzw. in weiterer Folge vom Innenministerium, sowie von einer anonymen Quelle übermittelt.

„Nach sorgfältiger Prüfung aller der MA 35 übermittelten Datensätze hat sich der Kreis der Personen mit Wohnsitz Wien zunächst auf rund 44.000 reduziert. Nach Abgleich mit dem Zentralen Melderegister, dem Zentralen Staatsbürgerschaftsregister sowie der internen Verfahrensdatenbank bleiben rund 18.500 Personen, die eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und auf den Listen aufscheinen“, gibt Werner Sedlak, Leiter der MA 35, bekannt.

Von diesen 18.500 Personen ist bei rund 3.500 aufgrund nicht eindeutiger Zuordnung allerdings noch offen, ob Wien zuständig ist. Zudem ist davon auszugehen, dass sich unter diesen Personen viele legale DoppelstaatsbürgerInnen befinden. „Somit wird sich die Zahl potentiell unerlaubter österreichisch-türkischer DoppelstaatsbürgerInnen noch weiter reduzieren. Wie viele Feststellungsverfahren tatsächlich durchgeführt werden müssen, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen“, so Sedlak.

In der MA 35 arbeitet seit Übermittlung der ersten Liste Anfang Mai eine Schwerpunkt-Gruppe daran, die Personen auf den Listen auf unerlaubte österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaften hin zu überprüfen, und hat bei Verdachtsfällen umgehend erste Feststellungsverfahren eingeleitet.

Im laufenden Jahr hat die MA 35 mit Stand Ende Juni 2017 bereits 702 Feststellungsverfahren eingeleitet, wobei diese nicht nur auf Basis der verschiedenen Listen geführt werden, sondern auch alle weiteren Verdachtsfälle, etwa aufgrund von Anzeigen des Grenzschutzes, sowie über die Wiederaufnahme einer fremden Staatsbürgerschaft hinausgehende Sachverhalte umfassen.

Die MA 35 wird angesichts des Mehraufwands mit spätestens Ende August aufgestockt.

Czernohorszky: „Jeder Verdachtsfall wird gleichermaßen streng, genau und rechtmäßig geprüft“

„Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut und wir nehmen jeden Verdachtsfall auf unerlaubte Doppelstaatsbürgerschaft sehr ernst. Mir ist wichtig, dass jeder Verdachtsfall gleichermaßen streng, genau und rechtmäßig geprüft wird“, betont der für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky. Gleichzeitig sei besondere Sorgfalt angebracht, insbesondere weil noch nicht geklärt sei, woher die Listen stammen, so Czernohorszky.

„Die Staatsbürgerschaft ist kein Thema für populistische Spielchen. Wir handeln mit Bedacht und beteiligen uns nicht an Pauschalverdächtigungen und Denunzierungen“, betont Czernohorszky.


Quelle: Stadt Wien



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