Die "Badner" blau, die Straßenbahnen rot": nur die Farbe unterscheidet sie

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Die "Badner" blau, die Straßenbahnen rot": nur die Farbe unterscheidet sie
Foto: Dr. Heide Keller
19 Okt 16:08 2017 von OTS Print This Article

Unter "www.wlb.at/SNNB" wird die Badner(WLB) von Wien Oper bis Baden Josefsplatz aber als "Nebenbahn" bezeichnet.

Wien (OTS) - Die drei bis 2027 verlängerten unter "http://alex.onb.ac.at" (RGBl. 45/1885, RGBl. 16/1886, RGBl. 195/1898) ersichtlichen Konzessionen weisen die Badner dagegen eindeutig als Straßenbahn aus.

Die WLB war als "Wiener Neudorfer Linie" und ist noch immer Teil des Wiener Straßenbahnnetzes und diente damals zugleich der Zufuhr von Ziegeln für die Ringstraßenbauten. Die Verlängerung der Strecke bis Guntramsdorf erfolgte ebenfalls als Dampftramwaylinie, als eine mit Dampf betriebene Straßenbahnlinie. Nach Umstellung der Betriebsmittel, wurde sie als elektrisch betriebene Straßenbahn bis Leesdorf fortgesetzt (RGBl. 2/1895), wo die WLB in Baden an die erste elektrische Straßenbahn Österreichs anschloss.

Die Vorteile als Nebenbahn wirken sich nicht nur finanziell aus: aufgrund des WLB - Expansionswunsches wurden im Jahre 1999 ihr antragsgemäß die "Österreichkonzession" und darauf aufbauend später die "Europakonzession" erteilt. Das zuständige Ministerium hat bei der WLB das Vorhandensein der dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen nachweislich "im Detail" nicht geprüft.

Die Bewohner der Feldgasse, in 2353 Guntramsdorf sind die Geschädigten dieser Vorgangsweise: die "Europakonzession" ermöglicht anderen EU-Eisenbahnunternehmen im Reziprozitätswege die Durchfahrt durch die beidseitig bewohnte und enge Feldgasse.

Nach Abriss des Frachtenbahnhofs in Matzleinsdorf wurde die für eine Vollbahnstrecke geologisch völlig ungeeignete Feldgasse im Sommer 2007 für eine Güterzugstrecke ausgebaut Erst im Jahre 2013 hat die WLB auf einen Bescheid hingewiesen, der in der Feldgasse ausdrücklich eine Straßenbahntrasse vorsieht. Bei Vorlage und Kenntnis dieses Bescheides hätten die Behörden und folglich auch der Verwaltungsgerichtshof in Wien anders entscheiden müssen. Deshalb wurde kürzlich ein Wiederaufnahmeantrag bei diesem Gerichtshof gemeinsam mit anderen eindeutigen Beweisen für eine Straßenbahn eingebracht.

Seit 2008 beschädigen täglich die durchfahrenden Schwergüterzüge die angrenzenden Häuser nachhaltig und machen diese irreparable. Die zuständigen Behörden und die WLB besichtigen nicht einmal die durch den Güterschwerverkehr an den Häusern entstandenen Schäden. Gemäß "Quality Austria", die der WLB Sicherheitszertifikate ausstellt, entscheidet die WLB angeblich selbst über Trasse und Sicherheit der Strecke. Die Anrainer, die schon durch das eisenbahnrechtliche Bauverbot praktisch materiell enteignet sind, werden wegen der aufgetretenen Schäden auf den finanziell nicht praktikablen Zivilrechtsweg verwiesen, der auch letztlich keine Richtigstellung der Rechtslage bringt.

Die offenen und breiteren Güterwagen reichen gefährlich bis an den Schulweg heran. Sie beeinträchtigen somit die Sicherheit der Fußgänger und auch den übrigen öffentlichen Verkehr auf den Gleisen. Rechtliches Handeln der zuständigen Bundes- und Landesbehörden aufgrund der ihnen bereits bekannten neuen Beweislage wäre zu erwarten. Man stellt sich aber hinter den Spruch des VwGHs und prüft nicht die anfangs zitierten eindeutigen Konzessionstexte. Wer hilft den Anrainern bei dieser Rechtslage, um die fortschreitende Schädigung der Häuser zu stoppen bevor noch der VwGH entscheidet? Ein Verfahren wegen des Umbaus der Feldgasse im Jahre 2007 beim Verwaltungsgericht Niederrösterreich in St. Pölten ruht dort seit Anfang 2014."


Quelle: OTS



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