Der Winterdienst der Stadt Salzburg ist für Schnee und Eis gerüstet

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Foto: Stadt Salzburg / Johannes Killer
04 Dez 15:01 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Unterkofler: 200 Mann geben ihr Bestes für die Sicherheit auf unseren Straßen

Frau Holle konnte die Kollegen des städtischen Winterdienstes nicht wirklich überraschen: Verstärkt durch private Kräfte stehen am Bauhof der Stadt Salzburg bis zu 200 Mann und mehr als 100 Fahrzeuge abrufbereit. Dank der 24-Stunden-Hotline zur Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) kann der Winterdienst so fast in Minutenschnelle auf Wetterumschwünge reagieren. In den Silos im Bauhof Liefering bzw. am Busterminal Süd liegen dazu rund 1.500 Tonnen Streusalz sowie 2.000 Tonnen Streusplitt bereit.

„Unsere Winterdienst-Mannschaft wird auch heuer wieder ihr Bestes geben, um in den strengen, schneereichen Wintermonaten Salzburgs Verkehrswegenetz möglichst sicher und offen zu halten. Winterdienst-Arbeit braucht sehr viel Kraft, Ausdauer und oft auch Mut: Wer einmal länger schweren Schnee geschaufelt hat, kann diese Leistung noch besser schätzen!“, ist Baustadträtin Dr. Barbara Unterkofler überzeugt. Und die Ressortchefin erinnert, weil das immer wieder Thema ist, an die fixe Reihenfolge der Räumeinsätze (RVS): Zuerst werden die Obus-Strecken von Schnee und Eis befreit sowie die Hauptstraßen (Bundes- und Landesstraßen) geräumt. Danach stehen Nebenstraßen, Fußgängerzonen und Bergstrecken (Mönchsberg, Kapuzinerberg, Heuberg und Kühberg) auf dem Programm. Überdies werden Radwege, Brücken und Stege geräumt und für die sichere Benutzung bestreut.

Übrigens: Aus Umweltschutzgründen kommt Salz bzw. Sole (Feuchtsalz) nur auf den Straßen mit öffentlichem Personenverkehr sowie auf Bundes- und Landesstraßen zum Einsatz. Mit Sole, einem Gemisch aus Salz und Wasser, kann schneller und dauerhafter enteist werden. Drei städtische LKW sind mit den nötigen Mischanlagen ausgerüstet. Verwendet wird rückstandsfreies Siedesalz, das sich durch besondere Reinheit auszeichnet und mithilft, die Staubbelastung in der Stadt gering zu halten.


Nicht nur die Stadt hat Pflichten…

Nicht nur die Stadt ist verpflichtet, den Schnee wegzuräumen und für sichere Wege zu sorgen. Auch Eigentümer*innen von Liegenschaften müssen laut Straßenverkehrsordnung in der Zeit von 6 bis 22 Uhr „ihren“ Gehsteig räumen und mit Splitt bestreuen – das gilt auch für den Gehsteigbereich bei Bushaltestellen entlang der Liegenschaftsgrenze. Gehsteiglose Straßen entlang der Grundgrenze müssen auf einen Meter Breite geräumt und bestreut werden (keine Räumpflicht bei unverbauten land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen).

Was ist zu beachten?

Schnee
• Bei der Räumung privater Parkplätze darf der Schnee nicht auf die Straße „entsorgt“ werden.
• Naturgemäß kommt es speziell bei extremem Schneefall zu Schneeanhäufungen: Wenngleich die Stadt bemüht ist, diese Berge so rasch als möglich abzutransportieren, entbindet das Private nicht von ihrer gesetzlichen Pflicht zur Freihaltung des Gehsteiges.
• Wenn ein städtischer Schneepflug Schnee auf einen bereits geräumten Gehsteig schiebt, muss dieser vom Eigentümer neuerlich geräumt werden (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes).
• Schneewechten und Eiszapfen auf Dächern zur Straße hin sind schnellstmöglich, z.B. durch einen Dachdecker, zu entfernen. Wenn nötig, gefährdete Bereiche absperren!

Salz
• Das in Salzburg grundsätzlich geltende Verbot der Streuung von Salz oder anderen Auftaumitteln hat Umweltschutzgründe.

Splitt
• Ist der Weg nach der Räumung rutschig oder eisig, muss Splitt gestreut werden
• Vorsorgliches Streuen vor dem Schneefall ist nicht sinnvoll.


Quelle: Stadt Salzburg



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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