Burgenland: Landesweite Verkehrsschwerpunktaktion

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Symbolbild: Polizei
01 Apr 15:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landesverkehrsabteilung Burgenland: neun Lenker in einem alkoholbeeinträchtigten Zustand und ein Lenker in einem suchtmittelbeeinträchtigten Zustand betreten!

Von Karsamstag, den 31. März 2018 auf Ostersonntag, den 01. April 2018 (16:00-03:00 Uhr) fand ein landesweites Planquadrat zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mit den Schwerpunkten der Kontrollen von Einhaltung der Alkohol- und Drogenbestimmungen sowie der Geschwindigkeiten auf Burgenlands Straßen statt.

An diesem verkehrspolizeilichen Einsatz nahmen insgesamt 66 Beamtinnen und Beamte der burgenländischen Landesverkehrsabteilung sowie der Autobahnpolizeiinspektionen und den Bezirken teil, wobei sowohl auf dem hochrangigen als auch auf dem unterrangigen Straßennetz kontrolliert wurde.

Diese Schwerpunktaktion war in den Medien angekündigt worden.

Es wurden insgesamt 825 Fahrzeuglenker und -Innen kontrolliert und 596 Alkomat- bzw Alkovortests durchgeführt, wobei insgesamt neun Lenker ihre Fahrzeuge in einem alkohol-beeinträchtigten Zustand und ein Lenker im suchtmittelbeeinträchtigten Zustand lenkten.

Fazit: sechs Lenker hatte mehr als 0,8 Promille (§ 5/1 StVO) – 6 x männlich, drei Lenker fielen unter die Bestimmungen des § 14/8 FSG ( 0,5 bis 0,79 Promille ) – 2 x männlich 1 x weiblich.

Der höchste gemessene Alkoholwert wurde bei einem 45 - jährigen Fahrzeuglenker - Verkehrskontrolle im Bezirk Oberwart - mit 2,54 Promille festgestellt.

Weiters wurden im Zuge der Schwerpunktation 295 Anzeigen erstattet und 145 Organstrafverfügungen ausgestellt.

Besondere Vorfälle:

Nachdem der 58-jährige Lenker im Bezirk Oberwart im Suchtmittel beeinträchtigten Zustand beim Lenken eines Kraftfahrzeuges betreten worden war, wurde in seinem Wohnhaus eine Freiwillige Nachschau gestattet. Im Zuge dieser Nachschau wurden 50 Gramm Cannabiskraut sichergestellt.

Im Bezirk Mattersburg wurde bei Geschwindigkeitsmessungen ein Mofafahrer mit 72 km/h - gesetzlich zulässige Bauartgeschwindigkeit für Mofas liegt bei 45 km/h - gemessen. Aufgrund dessen wurde bei diesem Fahrzeug das behördliche Kennzeichen abgenommen.


Quelle: LPD Burgenland



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