Burgenländischer Handwerkerbonus: Förderaktion bis 15. April verlängert

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Foto: Bgld. Landesmedienservice
23 Mär 19:28 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Bedingt durch die schlechte Witterung im Jänner konnten viele Arbeiten nicht durchgeführt werden.

Aufgrund des großen Erfolgs im Vorjahr gibt es auch 2017 den „Burgenländischen Handwerkerbonus“. Mit der Sonderförderaktion werden Arbeitsleistungen für die Sanierung von privaten Häusern oder Eigentumswohnungen sowie Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit gefördert. Bedingt durch die schlechte Witterung vor allem im Jänner war es schwierig, geplante Arbeiten beispielsweise an Fassaden und Dächern sowie den Einbau von Fenstern durchzuführen. Daher läuft die Sonderförderaktion statt bis zum 31. März 2017 bis zum 15. April 2017. Das bedeutet, dass die Arbeiten im Zeitraum 1. Jänner bis 15. April durchgeführt werden müssen. Eine Antragstellung ist bis 25. April 2017 möglich.

„Die Wintermonate sind für das Bau- und Baunebengewerbe schwierige Monate. Daher haben wir den Burgenländischen Handwerkerbonus als Sonderförderaktion der Wohnbauförderung ins Leben gerufen. 1 Million Euro stehen für Sanierungsmaßnahmen und für die Schaffung von Barrierefreiheit zur Verfügung. Damit gibt es im Burgenland einen weiteren Impuls zur Stärkung der heimischen Wirtschaft, für Beschäftigung und im Kampf gegen die Winterarbeitslosigkeit. Der Handwerkerbonus ist ein wirksames Instrument, mit dem wir positive Akzente für die Bauwirtschaft setzen und das Wachstum weiter ankurbeln können“, so Wohnbaureferent Landeshauptmann Hans Niessl und Wirtschaftslandesrat MMag. Alexander Petschnig unisono.

Den Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen für die Sanierung ihres Hauses oder ihrer Eigentumswohnung, wenn die Leistung eines Handwerkers in Anspruch genommen wird.
Das förderbare Objekt muss Hauptwohnsitz und im Eigentum bzw. im Eigentum einer nahe stehenden Person und mindestens 10 Jahre alt sein; keiner Alterseinschränkung unterliegen Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Gefördert werden Arbeitsleistungen, die durch Unternehmen gemäß § 94 der Gewerbeordnung erbracht werden.

Für 2017 wurde der Fördertopf auf 1 Million Euro (2016: 400.000 Euro) aufgestockt. Die Förderhöhe beträgt 25% der förderbaren Kosten, mindestens 100, maximal 5.000 Euro. Zum Vergleich: Beim Handwerkerbonus des Bundes werden 20% mit maximal 600 Euro gefördert. Es handelt sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen pro Endrechnung zumindest 400 Euro (ohne USt) betragen.

Gefördert werden Dienstleistungen beispielsweise bei der Erneuerung von Dächern, bei Spenglerarbeiten und der Erneuerung von Fassaden, beim Austausch von Fenstern und Bodenbelägen, bei Malerarbeiten und Installationen sowie Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Nicht förderbare Maßnahmen sind Arbeiten an Garage, Zufahrt, Einfriedungen, Terrassen und Pergolen, Einbau und Sanierung an Möbeln.

Neu ist 2017, dass keine Kostenvoranschläge erforderlich sind (die Antragstellung ist nur mit Rechnungen möglich) und nicht förderbare Maßnahmen aufgezählt werden. Gestrichen wurde der Nachweis der Zahlung der Rechnung auf das Konto des Leistungserbringers – es genügt die Vorlage der saldierten Rechnung.


Quelle: Land Burgenland



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