Bundesminister Drozda überreicht Evelyne Polt-Heinzl den Österreichischen Staatspreis für Literaturkritik

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Foto: BKA/Ayham Ayoub
13 Dez 07:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

„Kunstkritik leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, dass über Kunst und Kultur gesprochen und diskutiert wird. Kunstkritik ist als ‚Erklärmedium‘ aber auch immer Kunstvermittlung, denn sie hilft bei der Kontextualisierung und Einordnung“, sagte Kulturminister Thomas Drozda heute, Dienstag, anlässlich der Verleihung des Österreichischen Staatspreises für Literaturkritik an Evelyne Polt-Heinzl.

Evelyne Polt-Heinzl sei nicht nur für ihre Expertise und ihr Schaffen, sondern auch für ihr Durchhaltevermögen zu danken. Denn Kritikerinnen und Kritiker würden für ihre Tätigkeit eine Menge Groll abbekommen, da sie Autorinnen und Autoren in ihrem Stolz kränken können. „Seit rund drei Jahrzehnten sind Sie eine der produktivsten Expertinnen für österreichische Literatur und eine emsige Herausgeberin, Publizistin und Rezensentin. Deshalb gilt Ihnen, Frau Polt-Heinzl, für Ihre Expertise höchste Anerkennung“, so der Minister.

Geschriebene Rezensionen hätten einen Einfluss darauf, wie über Literatur geschrieben und gesprochen werde. Das wiederum habe einen Einfluss auf das kulturelle Klima im Land. „In einem Land, das sich als Kunst- und Kulturnation definiert, wiegt das besonders schwer“, so Drozda.

Die Jury verwies in ihrer Begründung auf das breite Spektrum von Polt-Heinzl, deren Arbeiten von der Literatur um 1900 bis zur aktuellen Gegenwartsliteratur reiche. „Als Herausgeberin, Publizistin und Rezensentin hat sie ein umfangreiches Werk geschaffen, das ideengeschichtliche Zusammenhänge in besonderem Maße aufzuzeigen und dadurch innovativ zu wirken weiß.“

„Literaturkritikerinnen und -kritiker sind ein wichtiges Echo für die Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Heute aber erhalten Sie, Frau Polt-Heinzl, ein Echo für Ihre Arbeit. Es freut mich, dass ich Ihnen im Namen der Republik Österreich heute den Staatspreis für Literaturkritik verleihen darf“, so der Minister abschließend.


Quelle: Bundeskanzleramt



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