Bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz vor Umsetzung

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Foto: Franz Neumayr
26 Sep 15:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Klambauer: Start der Begutachtungsphase / Harmonisierung begrüßenswert

Nach wie vor haben alle neun Bundesländer ein eigenes Jugendschutzgesetz, mit teils deutlichen Unterschieden beim Tabak- und Alkoholkonsum beziehungsweise bei den Ausgehzeiten für Jugendliche. Nun soll dieses vereinheitlicht werden. Nur Oberösterreich hat sich dagegen ausgesprochen. „Eine Harmonisierung auch im Bereich der Ausgehzeiten wäre wünschenswert und sinnvoll“, appelliert Landesrätin Andrea Klambauer an den zuständigen oberösterreichischen Landesrat. „Bundesweite Vereinheitlichungen sind grundsätzlich in allen Bereichen voranzutreiben. Das schafft Rechtssicherheit, spart Bürokratie und ist nur gerecht.“, so Klambauer.

Bei der vergangenen Konferenz der Jugendlandesräte in Tirol haben sich alle Bundesländer – mit Ausnahme von Oberösterreich – auf einen einheitlichen Jugendschutz geeinigt.

Konsens von allen bei Rauchverbot und Alkoholkonsum

Einig waren sich alle neun Bundesländer hingegen beim Rauchverbot und beim Verbot von hochprozentigem Alkohol für Unter-18-Jährige. Dieses soll bis 1. Jänner 2019 umgesetzt werden. „Die Harmonisierung des Jugendschutzgesetzes kann als historischer Meilenstein betrachtet werden. Nach 35 Jahren gelten für alle Jugendlichen in Österreich dieselben Bestimmungen, was das Verbot von hochprozentigem Alkohol an Unter 18-jährige und das Rauchverbot bis 18 Jahre betrifft. Was die Ausgehzeiten betrifft, haben sich diese für Salzburgs Jugendliche verlängert. Jugendliche bis 14 Jahre dürfen in Zukunft bis 23 Uhr ausbleiben, zwischen 14 und 16 Jahren bis 1.00 Uhr, und ab 16 Jahren gibt es keine Grenzen mehr“, freut sich Familien- und Jugendlandesrätin Klambauer.

Auch Rauchverbot für Unter-18-Jährige soll 2019 umgesetzt werden

Das Rauchverbot für Unter-18-Jährige hätte eigentlich schon heuer umgesetzt werden sollen. Die Jugendreferentinnen und -referenten hatten sich nämlich bereits vergangenes Jahr bei der damaligen Konferenz in Krems auf dieses geeinigt. Umgesetzt wurde es bisher in keinem Bundesland. Nun soll es gemeinsam mit den anderen Änderungen Anfang 2019 soweit sein.

Die Novellierung geht mit heute in Begutachtung und soll mit 1. Jänner 2019 umgesetzt werden.


Quelle: Land Salzburg



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