Bioethikkommission veröffentlicht Empfehlungen zu Intersexualität und Transidentität
Stellungnahme der Kommission ist online abrufbar
Intersexualität und Transidentität (Transsexualität, Gender-Dysphorie, Gender-Inkongruenz) sind heute weltweit als Thema präsent. Dennoch wissen viele Menschen nur wenig über Geschlechtsidentität und Geschlechtszuordnung, was zu großer Unsicherheit von Eltern führen kann, die sich bei Geburt eines Kindes mit nicht eindeutigem anatomischen Geschlecht plötzlich mit dieser Situation konfrontiert sehen.
Die österreichische Bioethikkommission hat sich dem Thema Intersexualität unter vorrangiger Berücksichtigung des Kindeswohls, des Respekts und der Fürsorge für betroffene Personen gewidmet und in ihre Diskussion auch das Thema Transgender einbezogen. In ihrer Sitzung am 30. Oktober hat die Kommission eine einstimmige Stellungnahme zu diesem Themenkomplex verabschiedet, die nunmehr zur Gänze auf der Website des Bundeskanzleramtes veröffentlicht wird. Die Empfehlungen sollen intersexuelle Menschen vor medizinischen Eingriffen schützen, die nicht ihrem eigenen Wunsch entsprechen. Sie sollen den Eltern betroffener Kinder Sicherheit und Unterstützung geben und intersexuelle und transidente Menschen vor Diskriminierung in der Gesellschaft schützen.
Die Empfehlungen der Bioethikkommission befassen sich in drei Abschnitten mit Fragen der Ausgrenzung und Diskriminierung, der Geschlechtszuordnung und dem Thema Geschlechtsänderung. Abrufbar ist die Stellungnahme auf der Website des Bundeskanzleramts, unter: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/publikationen-bioethik
Quelle: Bundeskanzleramt
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