Bilanz 2016 der AK Linz: Mehr als 28 Millionen Euro für die Mitglieder erkämpft

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Arbeiterkammer Oberösterreich
28 Mär 17:59 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Fast 95.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wandten sich im Jahr 2016 mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die Arbeiterkammer in Linz. Vorenthaltenes Entgelt, Differenzen um die Endabrechnung, fristwidrige Kündigungen und ungerechtfertigte Entlassungen waren die häufigsten Gründe für Interventionen. Im Sozialrecht ging es hauptsächlich um Pensionsansprüche, Reha-Geld und Pflegegeld. Insgesamt hat die AK für ihre Mitglieder im Großraum Linz mehr als 28 Millionen Euro erstritten. „Leider beobachten wir, dass viele Beschäftigte zwar zur Beratung kommen, aber aus Angst um den Job darauf verzichten, ihre Ansprüche auch einzufordern“, sagte AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer heute bei der Bilanz-Pressekonferenz der AK Linz.

Vor allem die telefonische Rechtsberatung hat sich wieder bestens bewährt. Dem Großteil der 73.560 Anrufer/-innen konnte sofort geholfen werden. Zu einem persönlichen Beratungsgespräch sind im Vorjahr 15.243 Arbeitnehmer/-innen in die Arbeiterkammer Linz gekommen. Schriftlich haben sich 5764 Mitglieder an die AK in Linz gewandt, 88 Prozent davon per E-Mail. Die Lohnsteuerberatung und die Beratung für Freie Dienstnehmer/-innen haben 19.032 Menschen in Anspruch genommen.

Bei vielen Problemen ist es mit der Beratung allerdings nicht getan. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren und, wenn das nichts bewirkt, vor Gericht gehen, um den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen. Insgesamt wurden 2016 rund 2000 Rechtsakte abgeschlossen. Auffällig dabei: Mehr als 87 Prozent der Rechtsfälle betreffen Firmen ohne Betriebsrat.

Für 853 Arbeitnehmer/-innen aus der Region, die von einer Insolvenz betroffen waren, hat die AK Zahlungen in Höhe von rund 6,8 Millionen Euro durchgesetzt.

26.000 Euro für Verkäuferin, die sich Gehaltskürzung nicht gefallen ließ

Dass es sich lohnt, sich zu wehren, zeigt ein Fall aus der Praxis: Eine Handelsangestellte war 23 Jahre lang beim gleichen Unternehmen beschäftigt, als sie plötzlich um 100 Euro weniger Monatsgehalt bekam. Erst dachte sie an einen Irrtum, doch auch in den folgenden Monaten bekam sie um 100 Euro weniger. Schließlich wandte sich die Frau an die Arbeiterkammer, die beim Arbeitgeber intervenierte. Weil der nicht reagierte, klagte die AK vorerst einen Gesamtbetrag von 551 Euro ein. Einzige Reaktion des Arbeitgebers: Er zahlte das Urlaubsgeld nicht aus. Die Verkäuferin beendete daraufhin das Arbeitsverhältnis (berechtigter Austritt wegen Entgeltvorenthaltung bzw. Entgeltschmälerung). Dadurch entstanden neue Ansprüche wie Kündigungsentschädigung, Abfertigung, Urlaubsersatzleistung und anteilige Sonderzahlungen. Auch diese Ansprüche zahlte der Arbeitgeber nicht, weshalb die Arbeiterkammer neuerlich klagte. Ergebnis: Die Verkäuferin bekam letztlich mehr als 26.000 Euro.


Quelle: AKOÖ



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