Bekenntnis zum Jugendschutz, aber Rahmenbedingungen müssen fair sein

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Wirtschaftskammer Oberösterreich
29 Mär 21:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Tabaktrafikanten nehmen Stellung zum Thema „Rauchen ab 18???”

Grundsätzlich ist es für die Trafikanten nicht verständlich, warum nicht die gleichen Regelungen für Alkohol und Tabak gelten sollen, nehmen sowohl das Bundesgremium der Tabaktrafikanten in der WKÖ als auch das oö. Landesgremium im Vorfeld der diese Woche stattfindenden Konferenz der Landesjugendschutzreferenten zum geforderten Rauchverbot für Jugendliche unter 18 Jahren Stellung.

„Wenn Alkohol ab 16 Jahren erlaubt bleibt, dann muss diese Altersgrenze ebenfalls für Tabak gelten”, ist für Bundesgremialobmann Josef Prirschl und Landesgremialobmann Erwin Kerschbaummayr diese ungleiche Behandlung nicht nachvollziehbar: „Warum werden für Alkohol Präventionsmaßnahmen als ausreichend erachtet? Nur bei Tabakwaren soll die Altersgrenze um zwei Jahre hinaufgesetzt werden.“ Ebenso unverständlich sei es, warum ein Wahlrecht ab 16 Jahren besteht, die Entscheidung zum Kauf und Konsum von Tabakwaren den Jugendlichen in diesem Alter jedoch nicht zugestanden wird.

Sollte sich die Politik auf ein Rauchverbot unter 18 Jahren einigen, fordern die Tabaktrafikanten die Berücksichtigung fairer Rahmenbedingungen für die Umsetzung. Es muss der Beschluss einer künftig für ganz Österreich einheitlich geltenden Regelung erfolgen. Wesentlich aus Sicht der Trafikanten ist ein Inkrafttreten frühestens mit Mai 2018, also zeitgleich mit dem Rauchverbot in der Gastronomie. Zur Erleichterung der Alterskontrollen soll den Trafikanten weiters eine adäquate Unterstützung (z.B. durch eine Handy App für Ausweise) zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Hilfestellung könnte vom Bundesministerium für Familien und Jugend in Abstimmung mit dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten entwickelt werden.

„Wir Trafikanten bekennen uns klar zum Jugendschutz. Jedoch muss eine gesetzliche Änderung der Altersgrenze auch mit fairen Bedingungen für uns und zeitlich gesehen ausreichenden Übergangsfristen verbunden sein”, so Prirschl. Kerschbaummayr fügt ergänzend hinzu: „Die Branche der Tabaktrafikanten kontrolliert sich laufend selbst. Wir nehmen den Verkauf von sensiblen Produkten mit großer Verantwortung war. In freiwilligen Selbstkontrollen, durchgeführt durch die Monopolverwaltung, werden die Trafiken auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen geprüft und Verstöße werden entsprechend bis hin zu empfindlichen Geldbußen geahndet.”




Quelle: WKO Oberösterreich



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