Autonomiepaket als Herzstück der Bildungsreform

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Foto: Büro Haslauer/Blaschke
18 Mär 21:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Hammerschmid, Mahrer, Haslauer und Kaiser stellten Eckpunkte der Bildungsreform vor

Mit einer gestärkten Autonomie der Schulen sowie einer Zusammenführung der Schulverwaltung wird auch in Salzburg ein wichtiger Schritt gemacht, von dem letztlich alle Schülerinnen und Schüler profitieren werden. Neben der Erweiterung der Schulautonomie bringt die Reform vor allem die Möglichkeit zur Bildung von Schulclustern sowie die Verbesserung des Qualitätsmanagements und die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten in der Schulverwaltung durch Einführung einer gemeinamen, einheitlichen Bildungsdirektion. Den Gesetzesentwurf dazu präsentierten heute, Freitag, 17. März, Bildungsministerin Sonja Hammerschmid, Staatssekretär Harald Mahrer, Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser im Bildungsministerium in Wien.

Schülerinnen und Schüler haben unterschiedliche Stärken, Talente und Bedürfnisse; jede Schulgemeinschaft ist einzigartig. Den verschiedenen Anforderungen der Schulen wird mit dem Autonomiepaket endlich Rechnung getragen – der Handlungsspielraum an den einzelnen Schulstandorten wird durch pädagogische, organisatorische und personelle Freiräume entscheidend gestärkt. Die Ausrichtung des Bildungsangebots kann dadurch optimal mit der spezifischen Bedarfslage des Schulstandortes abgestimmt werden, was die Chancengerechtigkeit der Schülerinnen und Schülern maßgeblich vorantreiben wird.

Landeshauptmann Wilfried Haslauer ist seit Beginn der Verhandlungen zur Bildungsreform im Jahr 2014 bemüht, dass dadurch das Bildungsangebot für die Kinder verbessert wird. „Die Stärkung der Schulautonomie besteht aus einer Fülle von Einzelmaßnahmen, die im Ergebnis ein Ziel haben: Ein bestmögliches Bildungsangebot für unsere Kinder. Die Schulautonomie bringt die richtigen Antworten auf eine sich ändernde Gesellschaft. Stärkere Flexibilität am Standort ermöglicht, sich der Lebensrealität der Menschen anzupassen. Neu ist, dass die pädagogischen, organisatorischen und personellen Spielräume nun direkt an die Schulen kommen, womit die Freiheit und Eigenverantwortung gestärkt werden. Auch bei der Schuldemokratie wurde eine gute Balance zwischen den zukünftig stärkeren Managementaufgaben der Schulleitung und der bewährten schulpartnerschaftlichen Mitbestimmung gefunden. Die künftige Möglichkeit der Clusterbildung sowie eine stärkere bedarfsorientierte, regionale Ressourcensteuerung trägt zur nachhaltigen Absicherung des regionalen und lokalen schulischen Angebots im ländlichen Raum bei. Nicht zuletzt wird durch die Zusammenführung der Bundes- und Landesschulverwaltung in die neue Bildungsdirektion ein Meilenstein gesetzt und eine Jahrzehntelange Diskussion über die Doppelgleisigkeit in diesem Bereich beendet", so der Landeshauptmann.

Die wichtigsten Maßnahmen des Autonomiepakets:

Die Pädagoginnen und Pädagogen an den Schulen wissen am besten, was die Schülerinnen und Schüler brauchen, um sich optimal zu entwickeln. Durch die Schulautonomie wird ihnen der nötige Freiraum gegeben.

Mehr Freiräume in der Unterrichtsgestaltung

Klassen- und Gruppengrößen können flexibel je nach pädagogisch-didaktischer Gestaltung der Lernphase variiert werden. Es gibt keine zentral vorgegebenen Mindest- oder Maximalzahlen für Gruppen. Die Dauer von Unterrichtseinheiten kann flexibel gewählt werden, wobei die 50-Minuten Stunde als Berechnungsgröße dient. Projektunterricht oder Blockungen werden dadurch vereinfacht. Die Öffnungszeiten der Schule werden schulpartnerschaftlich festgelegt, was eine bessere Nutzung der Infrastruktur bedeutet.

Mehr Freiräume in der Schulentwicklung

Die Leitung der Schule bzw. des Schulclusters führt den Auswahlprozess für neu hinzukommende Lehrkräfte selber durch. Die Behörde übernimmt die dienstrechtliche Abwicklung und greift nur dann steuernd ein, wenn sich keine passenden Bewerber finden. Neue Schul- bzw. Schulcluster-Leitungen werden durch ein österreichweites standardisiertes Verfahren ausgewählt. Schulinterne Fort- und Weiterbildungen werden ausgebaut und sich verstärkt an den Bedarfen der Standorte bzw. der Cluster orientieren. Bei der Umsetzung der Schulautonomie werden die Schulen bzw. die Cluster durch geeignete Angebote begleitet.

Möglichkeit der Bildung von Schulclustern

Zwei bis maximal acht Schulstandorte in einer Region können sich zu einem Schulcluster zusammenschließen. Die Schulclusterleitung übernimmt die Aufgaben der bisherigen Schulleitungen und nimmt eine standortübergreifende Leitungsfunktion ein. Die Lehrfächerverteilung wird im Schulcluster vorgenommen. Die Cluster erhalten administrative Unterstützung. Außerdem hat jeder Schulstandort weiterhin eine Ansprechperson, welche die Clusterleitung vor Ort unterstützt. Die Schulpartner erhalten durch einen eigenen Schulclusterbeirat eine zusätzliche Mitsprachemöglichkeit. In Ergänzung zu den Clustern kann künftig auch ein Clusterverbund bzw. in der Stadt ein Bildungscampus gebildet werden, der eine Plattform für alle Bildungseinrichtungen innerhalb einer Region bietet.

Die neuen Bildungsdirektionen

Mit den Bildungsdirektionen wurde eine gemeinsame Bund-Länder-Behörde geschaffen. Sie ist künftig die zentrale, in allen Bundesländern gleiche und transparente Bildungsbehörde. Die bisherigen Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat für Wien sowie die Bildungsbehörden in den Ländern werden von der Bildungsdirektion abgelöst. Die Bildungsdirektionen sind so konstruiert, dass sie künftig die gesamte Bildungslaufbahn vom Kindergarten bis zur Matura unter einem Dach verwalten können.

Die Aufgaben der Bildungsdirektion beinhalten die Aufsicht des gesamten Schulrechts sowie die Vollziehung des Dienstrechts und des Personalvertretungsrechts der Bundes- und Landeslehrpersonen. Geleitet wird die neue Verwaltungsbehörde von einem/einer Bildungsdirektor/in, dessen bzw. deren fachliche Eignung anhand von gesetzlich festgelegten Qualifizierungserfordernissen von einer Kommission festgestellt wird. Die Bildungsdirektoren sind Bundesbedienstete, die für den Bundesschulbereich an Weisungen der Bildungsministerin gebunden sind, für den Landesschulbereich an die Weisungen des zuständigen Mitglieds der Landesregierung.

Der Bildungsdirektor bzw. die Bildungsdirektorin wird bei der Aufgabenerfüllung von zwei maßgeblichen Leitungspersonen unterstützt - der Leitung des Präsidiums, die für alle rechtlichen Agenden verantwortlich ist, und die gesamte Administration sowie die Schulerhaltung der Bundesschulen, sowie von der Leitung des Pädagogischen Diensts, die für die gesamte Schulaufsicht und damit das pädagogische Qualitätsmanagement im jeweiligen Bundesland verantwortlich ist.


Quelle: Land Salzburg



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