Auto mieten in der EU wird leichter und sicherer

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Foto: Autoschlüssel / Regionews / Symbolbild
22 Feb 13:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Verbesserungen für den grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen innerhalb der EU

Die EU-Kommission hat mit den nationalen Stellen für Konsumentenschutz zum grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen im EU-Binnenmarkt Verbesserungen für Konsumentinnen und Konsumenten erreicht. Darüber berichtet ein aktuelles Extrablatt aus dem Verbindungsbüro Brüssel.

Im angekündigten Gesamtpreis müssen nun alle unvermeidbaren Kosten enthalten sein. Wenn beispielsweise Winterreifen in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben sind, müssen diese im angekündigten Gesamtpreis enthalten sein.

Wer sich für einen Mietwagen interessiert, erhält klare Informationen über die wesentlichen Mietkonditionen wie im Preis enthaltene Kilometerzahl, Betankungsregeln, Stornierungsmodalitäten, Höhe der etwaigen Kaution usw. Die Informationen über zusätzliche Versicherungen sind eindeutig darzustellen. Dazu gehören die Angabe des Preises und Einzelheiten zu möglichen Extras, insbesondere zu zusätzlichen Versicherungsoptionen, die die Selbstbeteiligung im Schadensfall senken. Was die Versicherung im Grundmietpreis abdeckt und was die etwaigen zusätzlichen Versicherungen abdecken, muss ebenfalls klar angegeben sein. Die Informationen müssen vor einem Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden. Wer einen Wagen mietet, erhält nun stets die Möglichkeit, das Fahrzeug mit vollem Tank in Empfang zu nehmen und es vollgetankt zurückzubringen. Den Verbrauchern werden Gründe und Nachweise für etwaige Schäden vorgelegt, bevor die Zahlung fällig wird. Der Verbraucher hat vor der Zahlung die Möglichkeit, etwaige Schäden anzufechten.

Hintergrund der Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Konsumentenverbänden und Anbietern ist, dass sich die Zahl der Beschwerden bezüglich der Autovermietungsbranche bei den europäischen Verbraucherzentralen (in allen EU-Mitgliedstaaten) zwischen 2010 und 2016 verdoppelt hatte. Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz bringt die nationalen Verbraucherschutzbehörden in einem gesamteuropäischen Durchsetzungsnetz zusammen. (sm/jus)


Quelle: Land Salzburg



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