Ausschussberatungen des Salzburger Landtags

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13 Sep 06:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute Vormittag folgende sieben Tagesordnungspunkte behandelt!

Im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss wurde eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Höhlengesetz geändert wird, einstimmig angenommen.

Novelle zum Parteienförderungsgesetz wird erarbeitet

Anschließend behandelte der Finanzausschuss einen Antrag der NEOS für ein Ende der Valorisierung der Parteienförderung (TOP 9). Ein Fünf-Parteien-Abänderungsantrag dazu wurde einstimmig angenommen. In dem Antrag heißt es zu Punkt 1: Das Salzburger Parteienförderungsgesetz, LGBl Nr 79/1981, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 26/2018, wird geändert wie folgt: Im § 16 wird angefügt: "(7) § 4 Abs. 4 findet in Bezug auf Förderungen nach dem 1. Abschnitt ab dem Jahr 2019 bis zum Ende der 16. Gesetzgebungsperiode keine Anwendung." In Punkt 2 wird die Landesregierung ersucht, unter Einbindung sämtlicher im Landtag vertretenen Landtagsklubs eine umfassende Novelle zum Salzburger Parteienförderungsgesetz zu erarbeiten, sodass diese gemeinsam im Landtag beschlossen werden kann.

Bericht zum Ländlichen Straßenerhaltungsfonds einstimmig angenommen

Der Finanzausschuss nahm, ebenfalls einstimmig, eine Vorlage der Landesregierung zur Zustimmung des Salzburger Landtages gemäß Art. 48 Abs. 2 Landes-Verfassungsgesetz 1999 zum Verkauf der landeseigenen Liegenschaften Grundstücks-Nummer 328/23 und 328/34, beide EZ 772, GB 56209 Hallein, an .

Der Finanzüberwachungsausschuss behandelte danach einen Bericht der Landesregierung über den Stand und die Gebarung des Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes im Lande Salzburg (Ländlicher Straßenerhaltungsfonds) im Jahr 2017 und nahm diesen einstimmig zur Kenntnis.

Menschen mit Behinderungen gesundheitlich fördern

Einstimmig beschloss der Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss einen Antrag der Grünen zur Gesundheitsförderung für Menschen mit Behinderungen (TOP 8). In dem Antrag wird die Landesregierung ersucht, an die Landeszielsteuerung mit der Bitte heranzutreten, bei der Fördervergabe an Gesundheitsförderungsprojekte im Rahmen des Gesundheitsförderungsfonds besonders auch Menschen mit Behinderungen zu beachten, an AVOS mit der Bitte heranzutreten, das Angebot „Gesunde Schule“ im Besonderen auch an den ZIS-Standorten (Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik) zu bewerben und bis spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung dem Landtag über die Durchführung dieser Maßnahmen zu berichten.

SALK wird Leistungsbericht veröffentlichen

Einen Bericht des Landesrechnungshofs betreffend Externe Beratungsleistungen in den Salzburger Landeskliniken (SALK) nahm der Finanzüberwachungsausschuss einstimmig zur Kenntnis. Ebenfalls einstimmig angenommen wurde dazu ein Entschließungsantrag der SPÖ. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, die Geschäftsführung der SALK zu beauftragen, für das Jahr 2018/2019 und für die Zukunft alle zwei Jahre einen Leistungsbericht zu veröffentlichen und dem Landtag zu übermitteln.

Bei Wasser keine Mehrkosten für Verbraucher

Einen ÖVP-Antrag für einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch nahm noch am Vormittag der Ausschuss für Europa, Integration und Regionale Außenpolitik einstimmig an. In dem Antrag wird die Landesregierung ersucht, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass es durch eine Neufassung der Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, erstens zu keinen Mehrkosten für Verbraucher, die staatliche Verwaltung und Wasserversorger kommt und zweitens zu keinen zusätzlichen, überbordenden Vorschriften und Verpflichtungen für Wasserversorger, insbesondere für kleine Wasserversorger, kommt.


Quelle: Land Salzburg



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