Ausschussberatungen des Salzburger Landtags

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28 Jun 13:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Beschlüsse zu fünf Tagesordnungspunkten

Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute Nachmittag vom Verfassungs- und Verwaltungsausschuss folgende fünf Tagesordnungspunkte behandelt:

Einstimmig beschlossen wurde die Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem das Salzburger Vergabekontrollgesetz 2018 erlassen, das Salzburger Notifikationsgesetz und das Kollegialorgane-Sitzungsentschädigungsgesetz geändert wird.

Ebenfalls einstimmig angenommen wurde eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem das Salzburger Schulaufsichts-Ausführungsgesetzes 1995 aufgehoben wird, das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 und das Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 geändert werden und ein Gesetz über die Schulzeit an den öffentlichen Pflichtschulen im Land Salzburg (Salzburger Schulzeit-Ausführungsgesetz 2018) erlassen wird (1. Salzburger Bildungsreform-Ausführungsgesetz 2018).

Auch eine Vorlage der Landesregierung betreffend das vom Land Salzburg vorzuschlagende stellvertretende Mitglied des Ausschusses der Regionen wurde einstimmig beschlossen.

Danach stand ein Dringlicher Antrag der SPÖ zur Diskussion, und zwar zum Initiativantrag der Bundesregierung, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden. Dazu wurde mehrheitlich - mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS gegen die SPÖ – folgender ÖVP-Abänderungsantrag angenommen: "Die Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, das geplante Vorhaben einer Flexibilisierung der Arbeitszeit, die gerade bei entsprechender Berücksichtigung des Aspekts der Freiwilligkeit im Interesse der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer liegt, sowohl unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Arbeitnehmer als auch der Erfordernisse der Arbeitgeber rasch umzusetzen."

Zum Schluss wurde der Dringliche Antrag der FPÖ zur Verankerung des Begriffs Heimatpflege in der Salzburger Landesverfassung beraten. Einstimmig wurde dazu folgender Abänderungsantrag angenommen:

"1. Das Land Salzburg bekennt sich verantwortungsbewusst allen Generationen gegenüber zu seinen Traditionen, zu seinen gelebten Bräuchen, zu seinen traditionellen und modernen Ausdrucksformen und zu seiner Geschichte, die Basis für ein selbstbewusstes Landesverständnis bilden und die Grundlage für zukunftsorientiertes Handeln darstellen.

2. Die Salzburger Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, in welcher Art und Weise dieses Bekenntnis in der Landesverfassung verankert werden kann."


Quelle: Land Salzburg



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