Ausschussberatungen des Salzburger Landtags

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Symbolbild: Land Salzburg
22 Mär 09:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Beschlüsse zu vier Tagesordnungspunkten

Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute Nachmittag folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss behandelte eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem das Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 geändert wird. Der Antrag wurde mehrheitlich mit den Stimmen der ÖVP, Grünen, SPÖ und LAbg. Otto Konrad gegen die Stimmen der FPS angenommen.

Anschließend beschäftigte sich ebenfalls der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss mit einer Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem das Salzburger Stiftungs- und Fondsgesetz geändert wird. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Ebenfalls im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss behandelt wurde dringlicher FPÖ-Antrag betreffend die Änderung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018. Dazu wurde ein von der ÖVP eingebrachter Abänderungsantrag mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPS und LAbg. Otto Konrad gegen jene der Grünen mit folgendem Wortlaut angenommen:

Die Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, dem Nationalrat eine Novelle des Datenschutz-Anpassungsgesetzes vorzulegen, mit der sichergestellt wird, dass im Falle der Datenschutz-Grundverordnung eine freiwillige Übererfüllung von EU-Vorgaben im nationalen Recht – sogenanntes gold plating – verhindert wird.

Im Anschluss daran trat der Ausschuss für Raumordnung, Umwelt- und Naturschutz zusammen und behandelte einen dringlichen Antrag der SPÖ betreffend die Ausweisung eines geschützten Landschaftsteils am Nockstein-Höhenrücken. Dazu wurde hinsichtlich des Punkts 1 mehrheitlich mit Stimmen der ÖVP, Grünen und FWS gegen die Stimmen der SPÖ und FPS und hinsichtlich des Punkts 2 einstimmig ein Antrag mit folgendem Wortlaut angenommen:

  1. Der Landtag bekräftigt seinen Beschluss vom 31. Jänner 2018 hinsichtlich Nockstein-Höhenrücken
  2. Die Landesregierung wird ersucht, entsprechend dem Landtagsbeschluss vom 20. Dezember 2017

2.1. die Prüfungen der fachlichen Voraussetzung zur Anerkennung des in Diskussion stehenden Nockstein-Gaisberg-Areals als FFH-Gebiet sowie Nominierung als Natura-2000-Gebiet fortzusetzen und

2.2. bei den Bemühungen zur Ausweisung des Nockstein-Gaisberg-Areals als Natura-2000-Gebiet vorab das Einvernehmen mit den Grundeigentümern herzustellen.


Quelle: Land Salzburg



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