Ausschussberatungen des Salzburger Landtags

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Symbolbild: Land Salzburg
23 Nov 06:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Beschlüsse des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses sowie des Petitionsausschusses

Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute, Mittwoch, 22. November, folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss behandelte eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Gleichbehandlungsgesetz geändert wird. Diese Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Weiters behandelte derselbe Ausschuss eine Vorlage der Landesregierung zu einem Gesetz, mit dem das Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz geändert wird. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und LAbg. Otto Konrad und gegen die Stimmen der FPS wurde die Vorlage angenommen.

Abschließend behandelte der Petitionsausschuss die Petitionen der Gemeinden Mittersill, Uttendorf und Saalfelden (wortgleich wie jene aus Uttendorf) zur Absicherung der Gesundheitsversorgung im Pinzgau und zur Aufrechterhaltung der Qualität in der Versorgung und beschloss dazu einstimmig:

  1. Der Salzburger Landtag bekennt sich zur langfristigen Absicherung des Tauernklinikums an den Standorten Zell am See und Mittersill und spricht sich für eine rasche Eingliederung des Tauernklinikums in die Salzburger Landeskliniken (SALK) aus.

  2. Die Landesregierung wird ersucht

  • Die Stadtgemeinde Zell am See als Eigentümer der Tauernkliniken bei der Eingliederung des Tauernklinikums in die SALK im Bedarfsfall weiterhin bestmöglich fachlich und rechtlich zu unterstützen
  • nach erfolgter Eingliederung alles zu unternehmen, dass die beiden Krankenhausstandorte Zell am See und Mittersill dem medizinischen Versorgungsauftrag in der Region auch künftig nachkommen können.

Die Ausschussberatungen endeten um 17.55 Uhr. Die Sitzungen des Plenums des Salzburger Landtags sowie der Ausschüsse können live im Internet mitverfolgt werden. Die Statements der Abgeordneten und die Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehen unmittelbar danach auf Abruf zum Nachhören und Nachsehen bereit.


Quelle: Land Salzburg



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