Anteil der Wahlkartenwähler steigt stetig an

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Foto: LMZ/Otto Wieser
05 Sep 19:00 2017 von Redaktion Wien Print This Article

Abgabe und Versendung der Wahlkarten durch die Gemeinden voraussichtlich ab Mitte September

(LK) Der Anteil der Wahlkartenwählerinnen und -wähler ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Für die Nationalratswahl am 15. Oktober kann bereits jetzt eine Wahlkarte beantragt werden. Die Abgabe und Versendung der Wahlkarten durch die Gemeinden ist voraussichtlich ab Mitte September möglich. Das teilte heute, Dienstag, 5. September, der Leiter der Landeswahlbehörde, Michael Bergmüller, mit.

Eine Wahlkarte kann bis spätestens Mittwoch, 11. Oktober, in der Hauptwohnsitzgemeinde schriftlich oder elektronisch (zum Beispiel per E-Mail) beantragt werden. Mündliche oder persönliche Anträge für die Ausstellung einer Wahlkarte können bis Freitag, 13. Oktober, 12.00 Uhr, gestellt werden.

Bei der Durchführung der Briefwahl sind bestimmte Regeln einzuhalten. In der Wahlkarte befinden sich ein Stimmzettel sowie ein Wahlkuvert, eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber für die Vorzugsstimmen auf Landesebene und die Namen der Bewerberinnen und Bewerber auf Bundesebene. Nach dem Ankreuzen der gewählten Partei beziehungsweise Anführung der gewünschten Kandidatin oder des gewünschten Kandidaten müssen die Stimmzettel in das Kuvert und dieses anschließend in die Wahlkarte gegeben werden. Auf der Wahlkarte muss die Wählerin oder der Wähler mit der Unterschrift bestätigen, dass der Stimmzettel unbeeinflusst und unbeobachtet ausgefüllt wurde. Die verschlossene Wahlkarte muss dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde, deren Adresse bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt ist, übermittelt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag, 17.00 Uhr, dort einlangt. Neu ist, dass man die Briefwahlkarte auch am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal abgeben kann.

Wann das letzte Wahllokal im Land schließt, wird in den Gemeinden ortsüblich kundgemacht. Grundsätzlich gilt, dass die Stimmen der Briefwählerinnen und Briefwähler am Tag nach der Wahl von den Bezirkswahlbehörden ausgewertet werden. Darüber hinaus werden am Donnerstag nach dem Wahltag von der Landewahlbehörde die Wahlkartenstimmen und Briefwahlstimmen, die in den Wahllokalen abgegeben wurden, ausgewertet.

Wahlberechtigt bei der Nationalratswahl 2017 sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, in einer Gemeinde in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und nicht von einem Gericht vom Wahlrecht ausgeschlossen worden sind. Zusätzlich sind auch Auslandösterreicherinnen und Auslandsösterreicher wahlberechtigt, wenn sie sich in der Wählerevidenz einer Gemeinde in Österreich eintragen haben lassen.

Alle wichtigen Informationen zur Nationalratswahl am 15. Oktober sind auf der Landes-Webseite zu finden.


Quelle: Land Salzburg



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