Angestellte belästigt: Chef muss 1.500 Euro zahlen

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16 Apr 11:37 2014 von Nicole Scharinger Print This Article

Ein Klaps auf den Po brachte das Fass zum Überlaufen - die Arbeiterkammer OÖ ging für eine Verkäuferin vor Gericht und bekam Recht

OÖ. Monatelang musste sich eine Verkäuferin gegen die sexuellen Übergriffe ihres Vorgesetzten zur Wehr setzen. Ein kräftiger Klaps auf den Po brachte das Fass schließlich zum Überlaufen und die Frau wandte sich an die Arbeiterkammer OÖ. Die Rechtsexperten brachten den Fall schließlich vor Gericht. In einem Vergleich verpflichtete sich der Belästiger, der Frau 1.500 Euro Entschädigung zu bezahlen.
 
Unangemessene Bemerkungen über die körperlichen Vorzüge der Verkäuferin standen laut AK an der Tagesordnung. Noch unangebrachter waren die unerwünschten Umarmungen, wobei der Mann seinem Opfer einmal sogar bis auf die Damentoilette folgte, so die AK. Immer wieder forderte die Frau den Belästiger auf, die Übergriffe zu unterlassen, und stellte unmissverständlich klar, dass sie das nicht wollte. Doch erst nach einem kräftigen Klaps auf den Po im Zuge einer beruflichen Auseinandersetzung wurde es der Frau endgültig zu bunt.

Das Opfer meldete den Vorfall dem Geschäftsleiter und wandte sich an die Arbeiterkammer. Nach einem Gespräch mit dem Geschäftsleiter entschuldigte sich der Belästiger per SMS bei der Verkäuferin. Dennoch bestritt er vor Gericht die Vorwürfe. Doch der Geschäftsleiter hatte  einen Aktenvermerk, in dem der Beschuldigte den Klaps auf den Po zugab. Deshalb stimmte der Beklagte einem Vergleich zu und bezahlte der Frau letztlich 1.500 Euro Entschädigung für die sexuelle Belästigung.



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