Aggression und Gewalt gegen Pflegekräfte!

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01 Jun 04:47 2016 von Ivica Stojak Print This Article

Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) fordert wirksame Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten

Laut der Presseaussendung der AK OÖ von 30. 05. 2016 arbeiten 35.000 Männer und Frauen in Oberösterreich in Pflegeberufen. Viele von ihnen sind dabei regelmäßig mit Aggressionen von PatientenInnen oder deren Angehörigen konfrontiert.

Sie erleben nämlich verbale Gewalt, wie etwa Einschüchterungen, Spott oder Drohungen; körperliche Gewalt wie gekratzt, bespuckt, gebissen oder geschlagen werden bis hin zu sexuellen Übergriffen wie anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Berührungen, exhibitionistische Handlungen. Das alles zeigen auch verschiedene Erhebungen.



Im Rahmen einer Masterarbeit aus der Gesundheits- und Pflegewissenschaft wurden im Jahr 2013 in Graz 226 Krankenpflegeschülerinnen und –schüler befragt: Mehr als 90 Prozent von ihnen berichteten dabei, dass sie verbale Übergriffe erfahren mussten, 60 Prozent erzählten von körperlicher Gewalt.

Und eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege von 2010 zeigt auf, dass 63 Prozent der Beschäftigten in der stationären Pflege in den vergangenen zwölf Monaten Gewalt erlebt haben. 78 Prozent waren verbalen Attacken ausgeliefert.



Am meisten von Übergriffen betroffen sind Pflegekräfte (78 Prozent), erst mit Abstand folgen Ärztinnen und Ärzte (19 Prozent) und Therapeuten/-innen (3 Prozent). Auslöser für aggressives Verhalten im Gesundheits- und Pflegebereich gibt es viele – die meisten Patientinnen und Patienten sind schlicht in Ausnahmesituationen.

Dennoch darf  nach der AK OÖ Gewalt nicht zum Berufsrisiko gehören und weist gleichzeitig in diesem Zusammenhang auch auf die gesetzlichen Regelungen – wie Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Gleichbehandlungsgesetz – hin. Denn Pflegende müssen und dürfen sich nicht alles gefallen lassen. 



Aus diesem Grund fordert die AK OÖ:



  • ·        Aggression und Gewalt gegen Beschäftigte muss im Rahmen der verpflichtenden Arbeitsplatzevaluierung erhoben und schriftlich dokumentiert werden. Das Arbeitsinspektorat soll die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten dann überprüfen.


  • ·        Das Thema Gewalt soll ein eigener Schwerpunkt in der Ausbildung von Pflegekräften werden. Die Fortbildungspflicht bei den Pflegekräften soll dazu genutzt werden, regelmäßig Kurse zu Gewaltprävention anzubieten.


  • ·        Pflegekräfte müssen einen Rechtsanspruch auf Supervision bekommen.


  • ·        Das jeweilige Gefährdungs- und Gewaltpotenzial muss auch beim Personalschlüssel Berücksichtigung finden. Wo erhöhte Aggression zu erwarten ist, muss es möglich sein, dass Beschäftigte ihre Tätigkeit zumindest zu zweit verrichten können.



·         Betriebe müssen verpflichtet werden, Mitarbeiter/-innen auch durch technische und bauliche Maßnahmen vor Übergriffen zu schützen (z.B. Notfall-Pieper mit Ortung).

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