Abteilung Kinder- und Jugendhilfe führte am 29. Mai eine anlassbezogene, unangemeldete Aufsicht im Stadthaus Wels durch

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Symbolbild: Land Oberösterreich
01 Jun 16:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

In der Wohngruppe Mopäd in Wels werden neun Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren betreut. Ziel ist es, den Jugendlichen – trotz teilweise sehr belastender Vorgeschichten – eine bestmögliche Entwicklung zu ermöglichen. Diese Woche führte die Fachaufsicht des Landes eine anlassbezogene, unangemeldete Überprüfung durch. Diese ergab keine Beanstandungen hinsichtlich der pädagogischen Arbeit im Stadthaus Wels. Wie auch schon in vorherigen Untersuchungen, wurde auch der Zustand der Räumlichkeiten positiv beurteilt. Was das Thema Schulverweigerung angeht, braucht es Lösungen zwischen Landesschulrat OÖ – Bildungsregion Wels-Stadt, dem Stadthaus Wels und der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Räume im Stadthaus Wels wurden in einwandfreiem Zustand vorgefunden. Das war schon bei der letzten regelmäßigen Aufsicht der Kinder- und Jugendhilfe (ebenfalls unangekündigt) im März 2017 der Fall. Auch bei der unangemeldeten Überprüfung durch die OPCAT – Kommission der Volksanwaltschaft im Juni 2017 wurde der Zustand der Räumlichkeiten nicht beanstandet.

Aus fachlicher Sicht wird im Stadthaus Wels pädagogisch einwandfrei gearbeitet. Moderne Konzepte werden nachvollziehbar im Betreuungsalltag umgesetzt. Die Leiterin der Abt. Kinder und Jugendhilfe, Dr.in Gabriele Haring, fordert nunmehr Sachlichkeit in der Diskussion ein. Die mediale Berichterstattung führe zu einer großen Verunsicherung bei den ohnehin schwer belasteten Jugendlichen. Sie finde es unwürdig, eine generelle gesellschaftspolitische Diskussion auf dem Rücken der Betroffenen auszutragen.

Die komplexen Belastungen der aktuell betreuten Jugendlichen bringen intensive Problematiken wie Schulverweigerungsverhalten, Substanzkonsum, selbst- und fremdgefährdendes oder delinquentes Verhalten mit sich. Es geht hier aber nicht um Schulschwänzen aus Unlust oder Bequemlichkeit, sondern um Schulverweigerung, die häufig Symptom oder Folge einer psychischen Störung ist. Weder Schulabstinenz noch Suchtmittelmissbrauch werden in der Einrichtung einfach hingenommen, sondern konsequent pädagogisch bearbeitet. In der unmittelbaren Situation ist es mit erlaubten pädagogischen Mitteln nicht möglich, einen Jugendlichen gegen seinen Willen in die Schule zu zwingen. Die im ABGB festgeschriebene gewaltfreie Erziehung gilt auch für schwer traumatisierte Jugendliche, die sich mit ausgeprägten Widerstandshaltungen präsentieren. Diese Herausforderung, Widerstand und Verweigerung gewaltfrei zu begegnen (ohne pädagogisch „aufzugeben“), stellt sich für Laien unter Umständen als unmittelbare Hilflosigkeit dar. Aus fachlicher Sicht ist diese Einschätzung jedoch falsch.

Schulverweigerung ist ein vielschichtiges Problem, das (in der Regel) nicht von einer sozialpädagogischen Wohngruppe (alleine) gelöst werden kann. Schon seit Längerem haben sich Landesschulrat OÖ – Bildungsregion Wels-Stadt, Kinder- und Jugendhilfe und das Stadthaus Wels bemüht, einen geeigneten Rahmen für einen geregelten Schulbesuch zu schaffen (u.a. mit einem eigenen Projekt im Schuljahr 2016/17). Nach wie vor wird nach gemeinsamen Lösungen gesucht. Die bisherigen Strategien werden gemeinsam evaluiert und gegebenenfalls nachgeschärft.

In den Gesprächen erzählten die Jugendlichen, dass sie sich im Stadthaus Wels wohlfühlen, weil sie trotz ihrer Schwächen angenommen und wertgeschätzt werden. Es ergab sich der Eindruck, dass es den Sozialpädagog/innen gelingt, eine heilsame und sichere Umgebung zu schaffen. Dies ist Voraussetzung für die Entwicklung und Veränderung, vor allem bei jenen Jugendlichen, die zuvor schon in mehreren Einrichtungen waren.


Quelle: Land Oberösterreich



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