Ab 1. September 2010 gibt es ein Mindesteinkommen
Differenz zu 733 Euro wird ausgeglichen
WIEN. Lange und viel wurde über eine Mindestsicherung diskutiert, jetzt ist es fix:
Die Finanzreferenten der Länder haben sich am Wochenende auf ein Mindesteinkommen geeinigt, kommen soll es mit 1. September 2010.
Diese soziale Absicherung betrifft alle bisherigen Sozialhilfe-Empfänger sowie Erwerbstätige, die weniger verdient haben.
Ob Sozialhilfe oder Gehalt, künftig soll die Differenz zum 733 Euro-Nettoeinkommen ausgeglichen werden. Diese Summe gilt für Alleinstehende und Alleinerzieher, Ehepaare kommen künftig auf mindestens 1.099 Euro, pro minderjährigem Kind werden noch knapp 132 Euro dazugerechnet – ab dem vierten Kind allerdings nur noch 110 Euro.
Das Arbeitsmarktservice wird überwachen, ob die Bezieher der Mindestsicherung arbeitswillig sind. Werden sie als nicht arbeitswillig angesehen, droht eine Kürzung auf bis zu 50 Prozent.
Ausbezahlt wird das Mindesteinkommen 12 Mal jährlich und nicht 14 Mal.