AUVA: Sonnenschutz bei der Arbeit wichtig!

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AUVA: Sonnenschutz bei der Arbeit wichtig!
Foto: R. Gryc
18 Mai 19:00 2017 von OTS Print This Article

Richtiger Sonnenschutz ist nicht nur in der Freizeit, sondern vor allem auch bei der Arbeit wichtig.

Wien (OTS) - Die Belastung durch Sonnenstrahlen ist nicht – wie viele glauben – von der Temperatur, sondern von der Jahreszeit abhängig:
„Von April bis Anfang September ist die UV-Strahlung generell am höchsten. Insbesondere zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr erreicht sie Höchstwerte und daher ist jedenfalls Sonnenschutz notwendig“, so AUVA-Experte Dr. Emmerich Kitz. „Eincremen ist aber beim Arbeiten im Freien zu wenig – nur ein umfassendes Sonnenschutzkonzept schützt zuverlässig vor Haut- und Augenschäden“, so Kitz weiter.

Schädlich an der Sonne sind vor allem die UV-A und UV-B-Strahlen. Jeder Sonnenbrand – vor allem in jungen Jahren – erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Aber auch für die Augen stellt die Sonne ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Vor allem Horn- und Bindehautentzündung oder Grauer Star, zählen zu den möglichen Schäden.

Am stärksten betroffen: der Nacken

Der am stärksten UV-belastete Bereich ist der Nacken, das ergab eine Studie der AUVA bei Bauarbeitern und Spenglern. Bei den Studienteilnehmern wurde der tolerierbare Wert für die durchschnittliche UV-Strahlung des Nackens um das bis zu Vierzehnfache überschritten. Der Selbstschutz der Haut reicht daher für einen achtstündigen Arbeitstag nicht aus. Zudem war bei den Testpersonen auch die Belastung der Augen deutlich erhöht. Sonnenbrillen sind speziell bei reflektierenden Oberflächen (Blechbearbeitung, Höhenbaustellen) notwendig.

Schutz für Haut und Augen

Die wirksamste Maßnahme für die Erhaltung der Gesundheit von Haut und Augen ist das Vermeiden direkter Sonneneinstrahlung. Arbeiten sollten nach Möglichkeit in Innenräume verlegt oder Arbeitsplätze mit Sonnensegeln und Sonnendächern beschattet werden. Um die UV-Belastung des Einzelnen zu reduzieren, kann auch die Rotation von Arbeitskräften helfen.

Wenn technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft sind, kommt persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz. An erster Stelle steht hier Kleidung mit dem Sonnenschutzfaktor UPF 50+, das heißt die Belastung durch UV-Strahlung wird mindestens auf ein Fünfzigstel (zwei Prozent) reduziert und dadurch eine Hautschädigung vermieden. Den Schweiß nach außen leitet moderne Funktionskleidung, beispielsweise aus Mikrofaser, ab und kann sogar einen kühlenden Effekt haben. Mit einem zusätzlichen Nackenschutz sollten Kappen oder Arbeitshelme ausgestattet sein, um den besonders betroffenen Nacken zu schützen. Unbedeckte Körperstellen sollten unbedingt mit Sonnenschutzmittel eingecremt werden.

Zum Schutz der Augen empfiehlt die AUVA eine Sonnenbrille mit passendem UV-Filter, die das Auge vollständig abdeckt. Die Brille muss als PSA (Persönliche Schutzausrüstung) bei der Arbeit ein CE-Kennzeichen haben sowie eine Schutzstufe (häufig 5-2 oder 5-2,5) nach „EN 172“ aufweisen. Für den Freizeitbereich definiert die Norm „EN 12312“ Kategorien von 0-4, wobei im Alltag eine Sonnenschutzbrille der Kategorie 2 oder 3 getragen werden sollte. Ein Optiker kann bei Unklarheiten den UV-Schutz eines Brillenglases rasch und einfach feststellen.

Sonnenschutz – Wie schütze ich mich richtig?


  • direkte Sonne und Mittagssonne meiden

  • flexible Arbeitszeit nützen

  • nie länger als unbedingt notwendig in der Sonne bleiben

  • Arbeitsbereich beschatten

  • Kleidung und Sonnenschutzbrille tragen

  • möglichst viel Haut bedecken (Kopf, Nacken)

  • unbedeckte Körperstellen eincremen (insbesondere Ohren, Nase, Lippen, Unterarme)


Weitere Informationen finden Sie unter: www.auva.at/gesunde-haut

Über die AUVA:

Bei der AUVA sind über 4,9 Millionen Personen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten. Prävention ist die Kernaufgabe der AUVA, denn Unfallverhütung und die Vorbeugung von Berufskrankheiten senken die Kosten für die weiteren Kernaufgaben Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung von Unfallopfern.

Die AUVA betreibt die Unfallkrankenhäuser Meidling und Lorenz Böhler in Wien, die Unfallkrankenhäuser Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt und Kalwang sowie die Rehabilitationszentren Meidling, Weißer Hof in Niederösterreich, Häring in Tirol und die Rehabilitationsklinik Tobelbad in der Steiermark. In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich über 367.000 Patientinnen und Patienten behandelt, davon mehr als 40.000 stationär.


Quelle: OTS



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