ARBÖ-Pickerlreport 2018: Zwei Drittel der Fahrzeuge in top Zustand

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Foto: Christian Hofer / ARBÖ
11 Okt 14:37 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Wie wichtig die regelmäßige §57a-Begutachtung ist, zeigt der ARBÖ-Pickerlreport 2018: Am häufigsten werden Schäden an der Bremsanlage bemängelt, gefolgt von Fahrwerksschäden und Problemen mit der Lenkung.

Vor nunmehr 45 Jahren, genau im Jahr 1973, wurde die §57a-Begutachtung per Gesetz in Österreich eingeführt. Das Ziel hinter der Einführung der Begutachtung sollte die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen sein. Die seither gesunkenen Unfallzahlen sprechen deutlich dafür. Verunfallten im Einführungsjahr 1973 noch 134 Personen auf Salzburgs Straßen tödlich waren es 2017 vergleichsweise 44 Personen, die bei Unfällen zu Tode kamen. „Wenn auch jeder Verkehrstote einer zuviel ist, kann man hier durchaus von einer Erfolgsgeschichte sprechen“, sagt ARBÖ Salzburg Sprecherin Renate Eschenlohr.

Der Automobilklub ARBÖ führte zwischen Jänner und Juli 2018 insgesamt mehr als 6800
§ 57a-Begutachtungen im Bundesland Salzburg durch. Die Auswertung zeigt, dass knapp zwei Drittel der Fahrzeuge in einwandfreiem Zustand sind und lediglich leichte Mängel aufweisen. Bei einem Drittel der überprüften Fahrzeuge wurden schwerere Mängel beanstandet. „Da bei der §57a Begutachtung genaue gesetzliche Vorgaben herrschen, unterliegen die Einstufungskriterien exakten Vorgaben und lassen keinen Raum für Willkür“, erklärt Eschenlohr weiter.

Die Analyse des Autoklubs ergibt, dass am häufigsten Bremsanlagen defekt waren. Dies führte zur Einstufung „Schwerer Mangel“. „Dies ist der Fall, wenn die Bremsklötze beispielsweise über geringen bis keinen Belag mehr verfügen und daraus keine volle Bremsleistung zur Verfügung steht. In diesem Fall müssen wir aktiv werden und einen derartigen Bescheid ausstellen“, erklärt Georg Ringerthaler, Betriebsleiter des ARBÖ Salzburg. Auf dem zweiten Platz folgten Probleme mit dem Fahrwerk, und am dritthäufigsten waren Defekte mit der Lenkung zu beanstanden. „Die Techniker handeln im Auftrag des Gesetzgebers und führen eine hoheitliche Tätigkeit durch. Sie sind für die Vollständigkeit und Richtigkeit der angegebenen Mängel verantwortlich. Darüber hinaus liegt dem ARBÖ die Verkehrssicherheit ganz besonders am Herzen, weshalb unsere Techniker die Fahrzeuge genau überprüfen“, erklärt Ringerthaler weiter.

„Gefahr in Verzug“ bedeutet einen schweren Mangel mit unmittelbarem Reparaturbedarf und mit erheblichem Sicherheits- und Umweltrisiko. Das Fahrzeug darf dann so lange nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden, bis eine sachgemäße Reparatur durchgeführt wurde. Danach wird ein positives §57a-Gutachten bestätigt. Insgesamt mussten 141 von insgesamt 6800 Fahrzeuge mit Gefahr in Verzug-Mängel bewertet werden. Auch bei durchgerosteten Stoßdämpfern, dem zweithäufigsten Mangel und massiven Schäden an der Lenkung mussten die ARBÖ-Techniker diese Bewertung vollziehen. „Das heißt nicht, dass so viele defekte Autos in Salzburg unterwegs sind. Die betroffenen Kraftfahrzeuge haben lediglich gleichzeitig mehrere Defekte, weshalb sich die Anzahl der Mängel auf eine wesentlich geringere Zahl an Autos aufteilt“, gibt Eschenlohr abschließend Entwarnung.


Quelle: ARBÖ



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