ARBÖ: Fahrerflüchtige schädigen sich und andere

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ARBÖ
02 Mär 20:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Wer als Auto-, Motorrad-, Radfahrer oder Fußgänger an einem Unfall beteiligt ist, darf den Unfallort nicht verlassen.

Derzeit vergeht kaum ein Tag, an dem nicht über Unfälle mit Fahrerflucht berichtet wird. Ein kurzer Auszug der dieswöchigen Medienberichte: ein BMW-Fahrer bringt zwei Teenager auf ihrem Mofa zu Sturz und fährt einfach weiter. Auch in Wien kommt es zu einem ähnlichen Vorfall: Zwei in einem Auto mitfahrende Personen werden in Wien bei einem Auffahrunfall verletzt, der Unfallverursacher flüchtet. Und im Burgenland wird ein 52-Jähriger bei einem Unfall schwer verletzt, der Unfallverursacher steigt einfach aufs Gas und verschwindet.*

Insgesamt wertet die Unfallstatistik 2015 der Statistik Austria 1.136 Unfälle mit Personenschaden und anschließender Fahrerflucht aus. Dabei unterliegt jeder Fahrzeuglenker laut Straßenverkehrsordnung der sofortigen Anhaltepflicht: „Sofort ist in diesem Fall wörtlich zu nehmen. Wer nicht anhält, begeht das Delikt der Fahrerflucht“, führt Dr. Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung, aus. Und „Fahrerflucht“ nach einem Unfall kann teuer werden: Der Strafrahmen liegt zwischen 36 und 2.180 Euro, und zusätzlich kann es zu Regressforderungen der Haftpflichtversicherung kommen, die den Schadensbetrag in der Regel bis zu einer Höhe von maximal 11.000 Euro zurückverlangen kann.


Wer nach einem Unfall mit Personenschaden „flüchtet“, begeht zusätzlich den Straftatbestand des „Imstichlassen eines Verletzten“ (§ 94 StGB), was auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Sogar Haftstrafen von bis zu drei Jahren können die Folge sein.

Aber auch bei Unfällen ohne Personenschaden können sich Beteiligte der Fahrerflucht schuldig machen. Zwar ist die Aufnahme des Unfalls durch die Polizei nicht zwingend vorgeschrieben, betroffene Autolenker müssen trotzdem sämtliche Daten zur Identitätsfestellung austauschen. „Fahrerflucht zahlt sich in keinem Fall aus. Nicht nur, dass es zu hohen Strafen und Problemen mit der Versicherung kommen kann, riskieren Fahrerflüchtige auch Leid durch schwere Folgeschäden oder sogar den Tod von Menschen“, so Dr. Mann abschließend.


Quelle: ARBÖ



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