AK verhalf Kellnerin zu 38.000 Euro

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Arbeiterkammer Salzburg
16 Nov 19:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Dienstgeber bezahlte viel zu wenig und speiste Mitarbeiterin mit Almosen ab

Eine Pongauerin musste fast rund um die Uhr hackeln, bekam aber nur einen Hungerlohn bezahlt. Die AK rechnete nach und ging vor Gericht. Obwohl die Ansprüche der Kellnerin glasklar waren, gab sich ihr Chef uneinsichtig und bemühte 2 Rechtsinstanzen. Erfolglos, denn die AK behielt Recht – die Pongauerin erhielt fast 38.000 Euro zugesprochen. „Eine faire Bezahlung zählt zu den elementarsten Rechten von Beschäftigten in einem Dienstverhältnis“, so AK-Präsident Siegfried Pichler, „wer ungerecht behandelt wird, hat in der Arbeiterkammer einen starken Partner. Wir helfen gerne!“

Das Spiel des (Arbeits-)Lebens: Jeden Tag werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern berechtigte Ansprüche vorenthalten – tagtäglich kämpfen die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer dagegen an und holen Geld zurück, das den Betroffenen zusteht. Manchmal handelt es sich dabei um sehr hohe Summen, wie folgender Fall zeigt:

Frau L. war als Kellnerin in einem Sportstüberl beschäftigt. Tatsächlich übernahm sie aber fast alle anfallenden Tätigkeiten, auch die Zubereitung von Speisen. Angemeldet war sie zunächst auf Teilzeitbasis: Anfangs 4 Stunden, später wurde die Dienstzeit auf 8 Stunden angehoben. Ihr Arbeitstag begann um 11 Uhr, dauerte dann aber – je nach Spielbetrieb – oft bis 22 Uhr am Abend. Bezahlt wurde eine Pauschale von 500 Euro, diese wurde später auf 800 Euro erhöht. Dazu erhielt die Dienstnehmerin das Recht, in einer kleinen Garconniere des Vereinsobmanns unentgeltlich zu wohnen.

Weil sie die zahlreichen Überstunden nicht bezahlt bekam, wandte sich die Kellnerin schließlich an die Arbeiterkammer Salzburg.

AK rechnet nach und klagt

Heimo Typplt, Leiter der AK-Rechtabteilung, nahm sich der Sache an: „Im Zuge der Beratung und Durchsicht der Aufzeichnungen stellte sich heraus, dass der Betroffenen nicht nur zahllose Überstunden nicht bezahlt wurden, sondern dass Frau L. nicht einmal kollektivvertraglich entlohnt wurde.

Typplt und sein Team errechneten die Differenz zum Pauschalbetrag und machten Überstunden, Sonderzahlungen sowie Urlaubsersatzleistungen geltend. Als sich der Dienstgeber weigerte zu bezahlen, übernahm die AK Salzburg den Rechtsschutz für Frau L. und klagte.

„Im Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht Salzburg brachte der Dienstgeber alle möglichen Schutzbehauptungen vor, wobei das Gericht allein schon seine Vereinbarung über die Dienstzeit als nicht glaubwürdig erachtete“, berichtet der AK-Experte, „ ergab sich doch allein schon aus dem Zeiten des Spielbetriebs, dass das Hauptgeschäft in den Nachmittags- und Abendstunden stattgefunden hatte.

Was die Garconniere betraf, verwickelte sich der Vereinsobmann in Widersprüche: Er behauptete, dass eigentlich ein Mietvertrag vereinbart worden sei. Abgesehen davon, dass es keinen Beleg dafür gegeben hatte, widersprach er sich auch im Verfahren selbst über die angeblich vereinbarte Miethöhe.

AK erkämpft 38.000 Euro für die Pongauerin

Bereits das erstinstanzliche Verfahren gewann die AK. Der Dienstgeber gab sich uneinsichtig und ging in Berufung. Doch das nützte ihm nichts: auch das Berufungsgericht, das OLG Linz, gab der AK Salzburg Recht. Das Urteil ist nun rechtskräftig und bringt der lange Zeit mit Almosen abgespeisten Kellnerin 38.000 Euro. Ohne den Rechtsschutz der Arbeiterkammer Salzburg wäre es Frau L. aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht möglich gewesen, selbst zu ihrem Recht zu kommen.

AK steht mit rat und tat bereit

„Egal ob Überstunden, Dienstverträge, Abfertigungen oder Arbeitszeit“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler, „bei Fragen oder Problemen hilft die Arbeiterkammer Salzburg gerne weiter. Scheuen Sie sich nicht zu uns zu kommen. Unsere Expertinnen und Experten haben stets ein offenes Ohr für die Salzburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Beratungszeiten und weitere Infos auf www.ak-salzburg.at


Quelle: AK Salzburg



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