AK fordert Rechtsanspruch auf Altersteilzeit

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Arbeiterkammer Salzburg
24 Okt 15:35 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Europäische Woche „Gesunde Arbeitsplätze für jedes Alter“

Steigendes Pensionsantrittsalter, Beschleunigung und Digitalisierung: Möglichst lange gesund und im Erwerbsleben zu bleiben, wird immer wichtiger. Deshalb steht die europäische Woche für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dieses Jahr ganz im Zeichen „Gesunder Arbeitsplätze für jedes Alter“. Für die AK eine gute Gelegenheit, um eine langjährige Forderung erneut zu platzieren: Nämlich einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. „Wir erleben häufig, dass Dienstgeber Altersteilzeit nach eigenem Gutdünken vergeben, aber die Beschäftigten, die diese Regelung wirklich bräuchten, oft leer ausgehen“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler.

Mittlerweile bieten sehr viele Unternehmen die Möglichkeit einer Altersteilzeit-Vereinbarung an – aber was viele nicht wissen: Auf so eine Regelung besteht kein Rechtsanspruch. Altersteilzeit ist mit dem Chef individuell zu vereinbaren und bedarf letztendlich seiner Zustimmung. „Altersteilzeit ohne Rechtsanspruch kommt nicht dort an, wo es sinnvoll ist. Das zeigen zahlreiche Fälle aus unserer Beratung“, berichtet AK-Präsident Siegfried Pichler.

Deshalb ist die aktuelle „Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ von 23. bis 27. Oktober 2017 (heuriger Schwerpunkt „Gesunde Arbeitsplätze für jedes Alter“) die perfekte Gelegenheit, um die langjährige AK-Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Altersteilzeit zu erneuern. „Dass viele Unternehmen willkürlich entscheiden, wer Altersteilzeit bekommt und wer nicht, ist nicht nur ungerecht, sondern verbaut Betroffenen oftmals die Chance, länger im Berufsleben zu bleiben“, so Pichler. Stellvertretend dafür der Fall von Frau M., die keine Altersteilzeit bekommt und nun vor dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben steht.

frau m. – eine Arbeitnehmerin vor dem Berufs-Aus

Frau M. arbeitet in einem internationalen Dienstleistungsunternehmen mit Standort in Salzburg. Sie ist 56 Jahre alt und dort seit 32 Jahren vollzeitbeschäftigt. Sie kommt in die arbeitspsychologische Beratung der AK Salzburg, weil sie sich müde fühlt, keine Freude mehr an der Arbeit empfindet und unter Schlafstörungen leidet. „Diese Symptome deuten auf ein Erschöpfungssyndrom hin“, erklärt AK-Arbeitspsychologin Karin Hagenauer. Für Frau M. wäre eine Altersteilzeitvereinbarung ein geeignetes Mittel, um ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Doch das wurde von ihrem Chef nicht genehmigt. Sie ist völlig verzweifelt und rettet sich immer wieder mit Urlaub und Zeitausgleich, um einen Krankenstand zu verhindern.

„Aber das wird nicht lange gut gehen“, befürchtet Hagenauer, „ein längerer Krankenstand oder die Notwendigkeit einer Invaliditäts-Pension aufgrund psychischer Erschöpfung ist in diesem Fall vorprogrammiert. Sowohl um die gesundheitlich verheerenden Konsequenzen eines Burn-Outs, als auch die finanziellen Einbußen einer I-Pension zu verhindern, wäre die Inanspruchnahme einer Altersteilzeit ideal.“ Abgesehen davon ist das auch für den Arbeitgeber eine kostengünstige Variante (Dienstgeberförderung), die gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit der erfahrenen Mitarbeiterin erhalten würde.

Durch die Altersteilzeit haben ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, in den letzten Jahren vor der Pension die Arbeitszeit zu verringern. Älteren Beschäftigten wird dadurch ein längerer Verbleib im Erwerbsleben und damit auch ein höherer Pensionsanspruch ermöglicht. Gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit Älterer ist dieses Modell besonders bedeutsam.

altersteilzeit als win-win-situation

Was Altersteilzeit wem wie viel kostet? Während der Altersteilzeit erhält der Beschäftigte vom Arbeitgeber einen Lohnausgleich im Ausmaß von 50 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Teilzeitlohn und dem bisherigen Entgelt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin in voller Höhe abgeführt, so dass keine pensionsrechtlichen Nachteile entstehen. Ebenso wird die Abfertigung auf Basis der vollen Arbeitszeit vor der Herabsetzung berechnet. Und: „Dem Arbeitgeber werden die durch die Altersteilzeitvereinbarung bedingten Mehraufwendungen bis zu 100 Prozent vom AMS ersetzt. Auf diese Kostenrefundierung hat der Arbeitgeber einen Rechtsanspruch“, gibt Hagenauer zu bedenken.

AK fordert Rechtsanspruch

Die AK Salzburg ist immer wieder mit Fällen konfrontiert, wo Unternehmen wie bereits erwähnt, Altersteilzeit grundsätzlich anbieten, so wie auch im Fall von Frau M. Allerdings entscheiden sie dann willkürlich, wer diese in Anspruch nehmen darf. „Doch wir wollen: Gleiches Recht für alle! Gute Arbeit über viele Jahre hinweg soll nicht bestraft werden“, fordert die AK-Expertin.

AK: Schwerpunkt „Gesunde Arbeitsplätze für jedes Alter“

Anlässlich der europäischen Woche für „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“ bietet auch die Arbeiterkammer Salzburg jede Menge interessante und nützliche Information rund um „Gesunde Arbeitsplätze für jedes Alter“. Weiterführende weblinks, rechtliche Hintergrundinfos sowie konkrete Beispiele und Anleitungen zur Gesundheit im Betrieb finden Sie unter www.ak-salzburg.at


Quelle: AK Salzburg



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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