AK erkämpft 1.200 Euro und Sanierung für Salzburgerin

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Foto: Schimmelpilz / Thorben Wengert / pixelio.de / Symbolbild
31 Okt 14:39 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Die Arbeiterkammer gibt Tipps: was bei Schimmelbefall zu tun ist

Schimmel in der Wohnung – ein Alptraum der für die Salzburgerin Irina S. (Name geändert) Wirklichkeit geworden ist. Umgehend wandte sie sich an den Vermieter. Doch dieser fühlte sich für das Problem nicht zuständig. Die Begründung: Sie selbst wäre für die Beseitigung des Schimmels verantwortlich. Als die Salzburgerin nicht mehr weiter wusste, suchte Sie Hilfe bei der Arbeiterkammer Salzburg. AK-Konsumentenschützerin Claudia Kleißl intervenierte. Mit Erfolg: Der Vermieter ließ die Schimmelflecken entfernen. „Tritt der Schimmel aufgrund einer fehlerhaften Bauweise auf, dann ist der Vermieter für die Beseitigung zuständig“, so die Expertin. Zudem erhielt die Salzburgerin eine Mietzinsminderung in der Höhe von 1.200 Euro. „Ein Fall von vielen, der deutlich zeigt, dass sich die Menschen in Salzburg bei allen Fragen rund um das Wohn- und Mietrecht an die Arbeiterkammer wenden können“, so AK-Präsident Siegfried Pichler.

Der Herbst ist da – und die Heizsaison beginnt. Das Beratungsaufkommen in der AK-Konsumentenberatung zum Thema „Schimmel in der Wohnung“ steigt. Viele besorgte Menschen rufen an und fragen nach, was im Falle eines Schimmelbefalls zu tun ist? Wer kommt für die Beseitigung auf? Hat man das Recht auf eine Mietzinsminderung?

So wandte sich zum Beispiel Irina S. an die AK-Konsumentenberatung. Der Grund: Die Salzburgerin bemerkte Schimmelstellen in Schlafzimmer und Abstellraum. Umgehend wandte sich Irina S. an den Vermieter. Doch dieser fühlte sich für das Problem nicht zuständig. Die Konsumentenberaterin intervenierte.

Im Fall von Irina S. war die mangelhafte Bauweise des Hauses Schuld am Schimmelbefall. „Eine Fachfirma stellte fest, dass die Dämmung des Hauses mangelhaft ist. Deshalb wurden die Wände feucht und schimmelten“, sagt Claudia Kleißl. Die Intervention der AK zeigte Wirkung: Der Vermieter ließ den Schimmel professionell entfernen. Und: Irina. S. erhielt eine Mietzinsminderung in der Höhe von 1.200 Euro.

AK-Tipps: WAS Bei SCHIMMELbefall ZU TUN IST

„Der Mieter muss den Schimmel unverzüglich melden. Es wird empfohlen, dies schriftlich zu machen“, so die AK-Expertin. „Dieses Schreiben soll unbedingt beinhalten, wo und wann der Schimmel erstmals aufgetreten ist.“

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Sanierung zu bezahlen, wenn der Schimmel durch einen Mangel an der Bausubstanz verursacht wurde. „In einem solchen Fall kann dem Mieter eine Mietzinsminderung zustehen“, so die AK-Expertin.

Wichtig: Überweisen Sie die Miete weiterhin. Teilen Sie Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin mit, dass ein Recht auf Mietzinsminderung besteht. Halten Sie in diesem Schreiben fest, dass sämtliche Zahlungen unter Vorbehalt geleistet werden. Nur so können Sie die Mietzinsminderung auch rückwirkend einfordern.

DIE ARBEITERKAMMER SALZBURG HILFT

Nachdem es bei einem Schimmelbefall um viel Geld gehen kann und die Bestimmungen teilweise sehr kompliziert sind, lohnt es sich, die Expertinnen und Experten der AK-Konsumentenberatung um Rat zu fragen. Die Telefonnummer lautet: 43 (0)662 8687-120.

„Fast täglich tauchen bei der AK Fragen von Konsumentinnen und Konsumenten rund um das Thema Wohn- und Mietrecht auf“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler, „bei Problemen hilft die Arbeiterkammer Salzburg gerne weiter, kommen Sie zu uns. Unsere Expertinnen und Experten haben stets ein offenes Ohr für die Salzburgerinnen und Salzburger.“


Quelle: AK Salzburg



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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