AK-Tipp für Beschäftigte der insolventen Bruckmüller-Gruppe: Arbeitsverhältnis nicht überstürzt auflösen!
Über drei Firmen mit Beschäftigten aus der Bruckmüller-Gruppe wurden gestern Sanierungsverfahren eröffnet. Betroffen sind 115 Arbeitnehmer/-innen. Sanierungsverfahren zielen grundsätzlich darauf ab, Unternehmen fortzuführen. „Es ist daher wichtig, die Arbeitsverhältnisse nicht überstürzt aufzulösen. Damit könnten Ansprüche verloren gehen“, rät AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Sollte jemand sein Arbeitsverhältnis doch beenden wollen, ist vor Auflösung eine Beratung durch die Arbeiterkammer dringend anzuraten.
Die Oktoberlöhne haben die Bruckmüller-Beschäftigten noch erhalten. In der Firma Hans Bruckmüller Reifengroßhandel Gesellschaft m.b.H., Kremsmünster, wurde jedoch das Weihnachtsgeld, das mit der Oktoberabrechnung fällig war, nicht mehr bezahlt. Die Arbeiterkammer Oberösterreich wird nun direkt vor Ort Versammlungen abhalten und die Beschäftigten beraten, wie sie zu ihren offenen Löhnen und Gehältern kommen. Wird die AK dabei zur Vertretung bevollmächtigt, kümmert sie sich auch um die Anmeldung und Beantragung der offenen Ansprüche bei Gericht und beim Insolvenz-Entgelt-Fonds. Die Vertretung ist kostenlos.
Wann die Betroffenen mit Geld vom Insolvenz-Entgelt-Fonds rechnen können, lässt sich nicht abschätzen. „Unsere Insolvenzrechtsexperten werden alles daran setzen, die Wartefrist möglichst kurz zu halten – schließlich steht Weihnachten vor der Tür“, so AK-Präsident Kalliauer und ergänzt: „Das ist nun schon die dritte Großinsolvenz, die wir seit Ende August betreuen.“
Quelle: AK Oberösterreich