AK Niederösterreich – Mindestsicherung: Aufforderung zum Gratis-Arbeitseinsatz für 84-jährige betagte Pensionistin in NÖ

Slide background
AK Niederösterreich – Mindestsicherung: Aufforderung zum Gratis-Arbeitseinsatz für 84-jährige betagte Pensionistin in NÖ
Foto: AK Niederösterreich/Buchegger
Slide background
AK Niederösterreich – Mindestsicherung: Aufforderung zum Gratis-Arbeitseinsatz für 84-jährige betagte Pensionistin in NÖ
Foto: AK Niederösterreich/Buchegger
23 Feb 17:38 2017 von OTS Print This Article

Drohende Schreiben für Gratis-Arbeit an hilfsbedürftige PensionistInnen und chronisch Kranke versendet - AK-Präsident Wieser: „Derartige Praktiken sofort abstellen.“

St. Pölten (OTS) - Die Änderungen des Gesetzes zur Mindestsicherung mit Anfang 2017 in Niederösterreich haben nun skandalöse Auslegungen zur Folge. Briefe werden an PensionistInnen und chronisch kranke Menschen verschickt, die dabei zur Gratis-Arbeit aufgefordert werden. Auch Anna Wachter (84) aus Horn, betagt und auf eine Heimhilfe angewiesen, erhielt von der Stadtgemeinde ein solches Schreiben mit Aufforderung zum Arbeitseinsatz. „Das ist sofort abzustellen. Dieser Systemfehler ist umgehend zu korrigieren“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. „Bedürftige Menschen derart bloßzustellen, ist eine Unverfrorenheit.“

„In unserer Gemeinde besteht ein Bedarf an der Erbringung gemeinnütziger Hilfstätigkeiten. Sobald wir eine konkrete Tätigkeit für Sie haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen“, heißt es in dem Schreiben der Stadtgemeinde Horn, unterschrieben vom Bürgermeister. Gleich beigelegt ist ein Merkblatt, das die Sanktionen anführt, sollten diese Arbeiten abgelehnt werden – Kürzungen der Mindestsicherung bis zu 100 Prozent.

Anna Wachter, die die Mühen der Nachkriegszeit noch miterlebt hat, erhielt so eine Aufforderung der Stadtgemeinde. Die gebrechliche Pensionistin, Jahrgang 1932, ist mehrfach am Stütz- und Gehapparat operiert und auf einen Rollator sowie eine Heimhilfe angewiesen. Sie hat kein eigenes Einkommen und bekommt 480 Euro Unterhalt (Rente) von ihrem Ex-Mann. Weil dieser Betrag so gering ist und zum Leben nicht ausreicht, muss sie die Differenz durch die Mindestsicherung auf 890 Euro aufstocken, sie bezieht also 410 Euro an Mindestsicherung.

Auch andere PensionistInnen mit geringer Rente und Betroffene (chronisch Kranke) erhielten derartige Aufforderungen. Menschen, die es im Leben aus vielerlei Gründen ohnehin schwer haben, auch noch Gratis-Arbeit aufzwingen zu wollen, ist völlig unzumutbar. „Jetzt ist daher Vernunft gefragt, damit so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommt“, sagt der AK Niederösterreich-Präsident. „Ich möchte nicht, dass eine alleinerziehende Mutter, die Teilzeit arbeiten muss und so wenig verdient, dass sie aufstocken muss, dann auch noch in ihrer ohnehin kargen Freizeit zum Gratis-Arbeiten herangezogen wird“, so Wieser.


Quelle: OTS



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien: