3.600 Euro Entschädigung und Lohnnachzahlung für sexuelle Belästigung

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18 Jun 11:41 2013 von Nicole Scharinger Print This Article

Eine Kellnerin in einem Wettbüro wurde zum "sexuellen Freiwild" - als sie sich über die Attacken beschwerte, warf der Chef sie raus - die Frau holte sich Hilfe bei der Arbeiterkammer OÖ

LINZ. Nur drei Wochen war eine junge Frau als Kellnerin in einem Wettbüro beschäftigt. Ausgemacht war ein 40-Stunden-Job für 1.200 Euro netto monatlich, angemeldet war sie aber nur für 30 Stunden. Während ihrer Arbeitszeit musste die Frau anzügliche verbale und körperliche Attacken von Gästen und ihrem Chef über sich ergehen lassen. Der Arbeitgeber schickte der Frau auch ordinäre SMS, die sich letztlich als gute Beweismittel erwiesen. Außerdem schaute der Chef tatenlos zu, wenn die Gäste die junge Frau belästigten.

Als die Kellnerin nach drei Wochen erklärte, dass sie unter diesen Bedingungen nicht mehr arbeiten wolle, feuerte sie der Chef und meldete sie einen Tag später bei der Gebietskrankenkasse ab. Damit machte er sich um den Tatbestand der fristwidrigen Kündigung schuldig, außerdem verletzte er seine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber. Mit Hilfe der Arbeiterkammer Oberösterreich bekam die Frau schließlich rund 3.600 Euro Entschädigung und Lohnnachzahlung.

„Der Mindestschadenersatzanspruch bei sexueller Belästigung wurde zwar schrittweise von 400 auf 720 und zuletzt auf 1.000 Euro angehoben. Dieser Fall zeigt aber wieder einmal, dass die Strafandrohung offenbar immer noch nicht hoch genug ist, um Frauen vor solchen Übergriffen zu schützen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

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